07.04.2014 12:37:48
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EuGH urteilt über umstrittene Datenspeicherung auf Vorrat
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Befürworter und Kritiker der Vorratsdatenspeicherung blicken an diesem Dienstag (8. April) mit Spannung nach Luxemburg. Dort urteilt der Europäische Gerichtshof über die Frage, ob es dem europäischen Recht entspricht, dass Telefon- und Internetverbindungsdaten der Bürger zu Fahndungszwecken ohne Anlass gespeichert werden. Dies soll Ermittlern bei der Aufklärung schwerer Verbrechen helfen. Seit 2006 müssen die EU-Staaten dafür sorgen, dass Telekom-Firmen solche Verbindungsdaten von Privatleuten bis zu zwei Jahre aufbewahren. Diese Praxis ist in der EU hoch umstritten.
Im Dezember vergangenen Jahres war ein Gutachter am Gerichtshof zu dem Schluss gekommen, die zugrundeliegende EU-Richtlinie sei "in vollem Umfang unvereinbar" mit der Charta der Grundrechte und müsse nachgebessert werden. Seiner Ansicht nach verletzt dies das Grundrecht auf Datenschutz und Achtung des Privatlebens. Zudem sei die Speicherdauer von bis zu zwei Jahren unverhältnismäßig lang. In den meisten Fällen folgt der Gerichtshof dem einflussreichen Gutachter.
Das Urteil wird den Weg weisen für die gesetzliche Regelung in Deutschland. Derzeit gibt es keine. Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutsche Regel 2010 gekippt. Die schwarz-gelbe Regierung konnte sich danach nicht auf eine Neufassung einigen. Union und SPD haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Vorratsdatenspeicherung wieder einzuführen. Justizminister Heiko Maas (SPD) will aber erst das EuGH-Urteil abwarten. Dafür erntete er bereits Kritik aus der Union.
Grundlage ist die Klage eines irischen Unternehmens sowie der Kärntner Landesregierung und mehrerer Tausend Österreicher. Sie argumentieren, dass die Speicherung unverhältnismäßig sei und sehen ihre Grundrechte auf Privatleben, Datenschutz und freie Meinungsäußerung verletzt./mt/DP/tav
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