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20.01.2016 15:52:48

EuGH stärkt nationale Kartellbehörden

   FRANKFURT (Dow Jones)-- Der Europäische Gerichtshof hat mit einem Urteil vom Mittwoch die Entscheidungsgewalt der Kartellbehörden in den Mitgliedsländern gestärkt. Das Gericht urteilte, dass die EU-Regeln für die Behandlung von Hinweisgebern (Kronzeugen) für die nationalen Wettbewerbsbehörden nicht verbindlich sind.

   Die Kronzeugenregelung sieht vor, dass ein Unternehmen, das als erstes ein Kartell bei der zuständigen Wettbewerbsbehörde anzeigt, einer Geldbuße wegen seiner eigenen Beteiligung an dem Kartell entgehen kann.

   Im konkreten Fall geht es um zwei italienische DHL-Gesellschaften sowie Schenker Italiana. Sie hatten sowohl bei der Kommission als auch bei der nationalen Wettbewerbsbehörde AGCM gesondert Anträge auf Kronzeugenbehandlung gestellt. Sie behaupteten, dass auf dem Sektor der internationalen Frachtverkehrsdienste gegen das Wettbewerbsrecht der Union verstoßen worden sei.

   Die AGCM bestätigte das Kartell, erließ aber nur Schenker die Buße. Die Deutsche-Post-Töchter mussten zahlen. Allerdings wurden die Bußen herabgesetzt. Dagegen klagten sie mit der Begründung, dass sie schon vor Schenker bei der Kommission einen Antrag auf Erlass der Geldbuße gestellt hätten.

   Der EuGH stellte dazu nun fest, dass zwischen den beiden Anträgen kein rechtlicher Zusammenhang bestehe. Die nationale Behörde sei nicht verpflichtet, den bei ihr eingereichten Antrag im Licht des Antrags auf Erlass der Geldbuße bei der EU zu beurteilen. Sie müsse auch nicht die Kommission kontaktieren, um Informationen über den Gegenstand und die Ergebnisse des auf europäischer Ebene eingerichteten Kronzeugenverfahrens zu erhalten.

   Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

   DJG/bam/jhe

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   January 20, 2016 09:45 ET (14:45 GMT)

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