11.03.2015 17:01:32
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EuGH stärkt Offenlegungspflicht für Insiderinformationen
LUXEMBURG (AFP)--Zu geplanten Finanzgeschäften müssen Unternehmen Insiderinformationen generell offenlegen. Das gilt auch, wenn unklar ist, ob die Information einen positiven oder negativen Einfluss auf die Kurse haben wird, wie am Mittwoch der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. (Az: C-628/13)
Die französische Investmentgesellschaft Wendel SA hatte sich 2006 und 2007 zunächst indirekt am wirtschaftlichen Ergebnis des Baustoffherstellers Saint-Gobain beteiligt. 2007 wandelte Wendel diese wirtschaftliche Beteiligung in Aktienbesitz um und kaufte 66 Millionen Aktien - 17,6 Prozent des Gesellschaftskapitals von Saint-Gobain.
Die französische Finanzaufsicht war der Ansicht, Wendel habe von Beginn an den Erwerb der Aktien geplant. Dies habe Wendel offenlegen müssen. Gegen das Unternehmen und ihren Vorstandsvorsitzenden erließ die Behörde eine Geldbuße von 1,5 Millionen Euro. Dagegen wehrte sich Wendel mit dem Argument, die Auswirkung der Informationen sei unklar gewesen. Die französischen Gerichte legten den Streit dem EuGH vor.
Der betonte nun, dass sich die Offenlegungspflicht auf alle "präzisen Informationen" bezieht, bei denen ein Einfluss auf die Kurse zu erwarten ist. Dabei komme es auf die Richtung dieses Einflusses ebenso wenig an wie auf die Frage, ob diese Richtung feststeht.
Andernfalls könne der Zweck der Veröffentlichungspflicht unterlaufen werden, so der EuGH zur Begründung. Insider könnten eine Unsicherheit vorgeben, um dann doch "zum Nachteil anderer Marktteilnehmer" von den Informationen zu profitieren.
DJG/bam
(END) Dow Jones Newswires
March 11, 2015 11:41 ET (15:41 GMT)- - 11 41 AM EDT 03-11-15
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