28.10.2014 15:19:30
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EuGH soll über Speicherung von IP-Adressen entscheiden
KARLSRUHE (AFP)--Der Europäische Gerichtshof (EuGH) soll entscheiden, ob der Bund die Protokolldaten von Besuchern auf seinen Internetseiten speichern darf. Der Bundesgerichtshof (BGH) legte laut einem am Dienstag verkündeten Beschluss den Luxemburger Richtern die Frage vor, ob die sogenannten dynamischen IP-Adressen personenbezogene Daten sind und damit dem Datenschutzrecht unterliegen. Die Entscheidung ist für zahlreiche Anbieter von Internetseiten von Bedeutung. (Az. VI ZR 135/13)
Die Datenschutzbeauftragte des Bundes, Andrea Voßhoff, begrüßte die Vorlage an den EuGH. Über die Frage, ob IP-Adressen personenbezogen sind und unter das Datenschutzrecht fallen, wenn sie von einem Website-Anbieter gespeichert werden, werde seit Jahren diskutiert. Die in Arbeit befindliche europäische Datenschutzgrundverordnung erfordere "eine einheitliche Auslegung und ein harmonisiertes Vorgehen bei grundlegenden Fragen", erklärte Voßhoff.
Der Kläger sieht die Speicherung seiner IP-Adresse beim Besuch der Internetseiten der Bundesrepublik als unzulässig an: Zusammen mit dem ebenfalls gespeicherten Datum und der Uhrzeit des Aufrufs sei eine Identifizierung seiner Person möglich.
Der Bund speichert die Daten nach eigenen Angaben aus Sicherheitsgründen und vertritt die Auffassung, eine Protokollierung der Aufrufe seiner Websites sei zulässig. Bei IP-Adressen handele es sich zumindest dann nicht um personenbezogene Daten,wenn sie von einem Website-Anbieter erhoben würden. Dieser könne einen Personenbezug selbst nicht herstellen.
IP-Adressen sind Nummernfolgen, die im Internet den angebundenen Computern zugewiesen sind und die Kommunikation zwischen diesen möglich machen. Internet-Nutzer erhalten die IP-Adresse vom Zugangsprovider und sind zumindest von diesem unmittelbar identifizierbar.
DJG/apo
(END) Dow Jones Newswires
October 28, 2014 10:10 ET (14:10 GMT)- - 10 10 AM EDT 10-28-14
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