29.10.2014 13:00:33

EuGH erlaubt Einbinden fremder Internet-Videos

   LUXEMBURG (AFP)--Das Einbinden fremder Internet-Videos auf der eigenen Homepage verstößt nicht grundlegend gegen europäisches Recht. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Mittwoch in Luxemburg veröffentlichten Beschluss. Demnach ist das sogenannte Framing - die Einbettung eines im Internet öffentlich zugänglich gemachten fremden Werkes in eine eigene Internetseite ohne Hinweis auf deren Quelle - ohne Genehmigung des Rechteinhabers möglich. (Az. C-348/13)

   Die Luxemburger Richter begründeten ihre für zahlreiche Webseitenbetreiber bedeutsame Entscheidung damit, dass mit dem Einbinden eines Videos von einer frei zugänglichen fremden Internetseite in die eigene Seite kein "neues Publikum angesprochen" werde. Diese Nutzung ist laut EuGH auch per Framing zulässig: Dabei werden den Nutzern einer Internetseite Videos zugänglich gemacht, die gar nicht auf dieser, sondern auf einer fremden Seite gespeichert sind. Um den Film anzusehen, muss der Nutzer die ursprünglich aufgerufene Seite aber nicht verlassen. Das Video wird mit der eigenen Internetseite verknüpft und so eingebunden, dass der Nutzer gar nicht unbedingt bemerkt, dass es sich um einen fremden Film handelt.

   Im Streitfall hatte die BestWater International GmbH ihre Rechte an einem eigenen Werbefilm geltend gemacht. Das Brandenburger Unternehmen verkauft Filter- und Aufbereitungssysteme für Trinkwasser. Unter dem Titel "Die Realität" beschreibt der zweiminütige Film die Verschmutzung von Wasser. Dieser Film ist auch auf der Internet-Videoplattform Youtube abrufbar. Wer ihn dort eingestellt hat, ist unbekannt; BestWater hat nach eigenen Angaben keine Zustimmung dafür gegeben.

   Zwei Handelsvertreter, die Filtersysteme eines Wettbewerbers verkaufen, machten sich dies zunutze: Um die Besucher ihrer Internetseite vom Sinn einer Filteranlage zu überzeugen, banden sie ausgerechnet das Video ihres Konkurrenten per Framing in den eigenen Internetauftritt ein. BestWater sah dadurch seine Urheberrechte an dem Film verletzt und klagte.

   DJG/smh

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