27.02.2014 16:22:33
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EuGH erklärt spanische Spezial-Steuer rückwirkend für illegal
Der EuGH erklärte am Donnerstag in Luxemburg eine indirekte Steuer für illegal, die in Spanien in der Zeit von 2002 bis 2012 für den Einzelhandelsverkauf bestimmter Mineralöle erhoben worden war. Nach Ansicht des Gerichts verstieß die Abgabe gegen das EU-Recht, weil die Verwendung der Einnahmen nicht eindeutig zweckgebunden gewesen sei.
Der spanische Staat hatte mit der Steuer insgesamt etwa 13 Milliarden Euro eingenommen. Die Entscheidung des EuGH, dass die Abgabe illegal war, gilt auch rückwirkend. Das Gericht begründete dies damit, dass Spanien frühzeitig gewarnt worden sei, dass die Steuer mit dem EU-Recht nicht vereinbar sei.
Spaniens Finanzminister Cristobal Montoro betonte, die Abgabe werde heute in dieser Form nicht mehr erhoben. Die Folgen des EuGH-Urteils für die Staatsfinanzen sei noch nicht abzuschätzen. "Wir haben das Urteil gerade erst bekommen", sagte der Minister./hk/DP/jkr
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