21.09.2016 13:02:46

EuGH entscheidet bei Ausnahme für RWE-Kraftwerk gegen Großbritannien

   Von Gabriele Steinhauser

   BRÜSSEL (Dow Jones)--Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem Streit um Ausnahmeregelungen bei Emissionen eines Kohlekraftwerks von RWE in Wales gegen Großbritannien entschieden. Das Gericht gibt damit der EU-Kommission Recht, die gegen die Behörden des Landes wegen ausgebliebener Maßnahmen zur Reduktion der Emissionen bei Großanlagen vorgegangen war. Dabei ging es um die Frage, ob die Briten das Recht haben, eine Ausnahmeregelung von EU-Emissionsschutzgesetzen gewähren zu können.

   Konkret betraf dies das zu RWE gehörende und westlich von Cardiff liegende Kraftwerk Aberthaw Power Station, das seinen vollen Betrieb bereits 1971 aufgenommen hatte und über eine elektrische Leistung von rund 1,5 Gigawatt verfügt.

   Großbritannien hatte die Erlaubnis für einen Ausstoß von bis zu 1.200 Milligramm pro Kubikmeter (mg/Nm3) erteilt und sich dabei auf eine Ausnahme von der allgemeinen Regelung berufen, die sich auf Kraftwerke bezieht, die Brennstoffe mit flüchtigen Bestandteilen von weniger als 10 Prozent nutzen. Die EU-Obergrenze liegt bei 500 mg/Nm3.

   Untersuchungen durch die Kommission hatten ergeben, dass dieser Grenzwert nur bei wenigen Prüfungen eingehalten worden sei. Großbritannien hatte dem entgegengehalten, dass die Richtlinien nicht eindeutig festlegten, welche Brennstoffe verfeuert werden dürften.

   Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com

   DJG/DJN/smh/kla

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   September 21, 2016 06:49 ET (10:49 GMT)

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