16.05.2017 15:50:00
|
EuGH-Urteil zu Handelsabkommen stößt nirgends auf Unmut
Der heutige Entscheid des EuGH zur Kompetenzverteilung beim EU-Singapur-Freihandelsabkommen komme für die Wirtschaftskammer "nicht überraschend". Das Abkommen mit Singapur kann dem heutigen Urteil zufolge nicht von der EU allein abgeschlossen werden, sondern erfordert die Mitwirkung der Mitgliedstaaten. "Enthält ein Handelsabkommen Themen, die die Mitgliedstaatenkompetenz berührt, so sind diese laut Lissabon-Vertrag auch in dessen Abschluss einzubinden", erklärte der Leiter der Abteilung für Finanz- und Handelspolitik in der WKÖ, Ralf Kronberger.
Die Entscheidung, ob ein gemischtes Abkommen oder ein Abkommen im alleinigen Entscheidungsbereich der EU vorliege, müsse jedenfalls "nach rechtlichen und nicht nach politischen Gesichtspunkten" getroffen werden, so Kronberger.
IV-Generalsekretär Christoph Neumayer meinte, die Entscheidung des EuGH zur Mitsprache nationaler Parlamente bei Handelsabkommen sei "selbstverständlich zu respektieren". Im Hinblick auf die zukünftige Handelspolitik der EU müsse jedoch "jedenfalls ein Weg gefunden werden, damit weiterhin Freihandelsabkommen qualitativ und dennoch effizient abgeschlossen werden können". So wäre es etwa sinnvoll, Inhalte, die nationale Kompetenzen der EU-Mitgliedstaaten berührten, in separaten Abkommen abzuschließen, sagte Neumayer und führte den Investitionsschutz als Beispiel an. "Vereinzelte innerstaatliche oder regionale Positionierungen sollten nicht gesamteuropäische Abkommen zu Fall bringen können." In Österreich arbeiten laut IV rund 1,7 Millionen Menschen in exportorientierten Unternehmen.
(Schluss) kre/itz
WEB http://curia.europa.eu/ https://news.wko.at/presse http://www.iv-net.at/
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!