07.01.2016 14:12:46
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Etihad begründet Gerichtsbeschwerde im Codeshare-Streit
Von Archibald Preuschat
FRANKFURT (Dow Jones)--Die Golf-Airline Etihad wirft der Bundesrepublik Deutschland im Streit um von Air Berlin durchgeführte Codeshare-Flüge Rechtsbruch vor. Etihad und das zuständige Bundesverkehrsministerium liegen seit Wochen im Clinch, nachdem 29 von insgesamt 63 Gemeinschaftsflügen nur noch bis zum 15. Januar genehmigt wurden. Die Rechtsauffassung des Ministeriums wurde vom Braunschweiger Verwaltungsgericht Ende vergangenen Jahres bestätigt. Mit einer Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg will Etihad erreichen, die in Frage stehenden Verbindungen zumindest noch bis zum Ende des laufenden Winterflugplans, also bis Ende März, durchführen zu können.
Die Codeshare genannte Praxis, bei der die Flüge mit zwei Flugnummern versehen sind - einer von Air Berlin und einer von Etihad - hat für die deutsche Airline den Vorteil, dass ihre Flüge in Reservierungssystemen besser gefunden und weltweit vermarktet werden können. Ohne diese Regelung blieben die Maschinen womöglich leer. Das für die finanziell klamme Air Berlin wichtige Codeshare steht allerdings auf legal wackeligen Beinen. Da Air-Berlin-Großaktionär Etihad keine EU-Airline ist und zwischen Europa und den Vereinigten Arabischen Emiraten im Gegensatz zu den USA auch kein sogenanntes Open-Sky-Abkommen gilt, unterliegen die Code-Share-Flüge dem bilateralen Luftverkehrsabkommen zwischen den Emiraten und Deutschland.
Und das legt Etihad anders aus als das Bundesverkehrsministerium: "Da das Luftverkehrsabkommen und der Streckenplan bilaterale Abkommen sind, sollte ihre rechtliche Interpretation auf dem gemeinsamen Verständnis zwischen den beiden Regierungen basieren", erklärte die Fluggsellschaft aus Abu Dhabi am Donnerstag mit. "Dieses gemeinsame Verständnis wurde dahingehend vom Bundesverkehrsministerium bestätigt, als dass es die nun strittigen Codeshares seit 2012 bereits sechs Mal in Folge genehmigt hatte. Die einseitige Entscheidung des Ministeriums, diese Interpretation zu ändern, ist rechtlich nicht zulässig."
"Dies ist ein Kampf um die korrekte Durchsetzung eines bilateralen Abkommens zwischen Deutschland und den Vereinigten Arabischen Emiraten, es geht um Wettbewerb und Verbrauchervorteile", sagte Jim Callaghan, General Counsel von Etihad Airways, und keilte gegen die größere Deutsche Lufthansa: "Als dominierende nationale Fluggesellschaft, welche nur Konkurrenz durch Air Berlin erfährt, profitiert Lufthansa deutlich von jeder Entscheidung, die diese Codeshares einschränkt, und das zum Nachteil für Kunden im Hinblick auf deren Auswahlmöglichkeit und für den Wettbewerb".
Air Berlin fliegt von Berlin, Stuttgart und Nürnberg mindestens täglich nach Abu Dhabi. Tatsächlich haben die meisten Passagiere aber gar nicht Abu Dhabi zum Ziel, sondern steigen dort in Etihad-Jets nach Asien oder Australien um. Umgekehrt steigen Passagiere aus Asien oder Australien in Abu Dhabi in eine Air-Berlin-Maschine und steigen in Deutschland teilweise nochmals zu weiteren Zielen um. Laut dem Luftverkehrsabkommen soll mit Codeshare-Flügen aber nur der tatsächliche Reisebedarf zwischen beiden Ländern bedient werden. Etihad fliegt in Deutschland die Flughäfen von Frankfurt, München, Düsseldorf und Hamburg direkt an.
Nur dank Codeshare kann die Golf-Airline Flüge etwa von Sydney nach Stockholm anbieten. Dabei führt Etihad den Flug von Australien nach Abu Dhabi aus. Air Berlin übernimmt dort und fliegt die Passagiere über Berlin zu ihrem Ziel. Die Golf-Airline ist mit knapp 30 Prozent größter Anteilseigner bei Deutschlands zweitgrößter Fluggesellschaft und unterstützt Air Berlin auch mit Krediten. Auch bei anderen defizitären Airlines wie Alitalia oder Air Serbia hat sich Etihad eingekauft und konnte so ihr weltweites Streckennetz schnell und deutlich erweitern.
Kontakt zum Autor: archibald.preuschat@wsj.com
DJG/apr/sha
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January 07, 2016 08:12 ET (13:12 GMT)
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