Abwicklungsanstalt Heta |
10.02.2016 14:16:40
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Erste Klage im Milliardenstreit um Hypo-Alpe-Altlasten vor Gericht
"Die Anleihe muss vollständig und so zurückgezahlt werden wie vereinbart", betonte ein FMS-Sprecher am Mittwoch. "Wir hoffen im Interesse des deutschen Steuerzahlers, dass das Geld komplett zurückkommt. Die FMS ist eine öffentliche Abwicklungsanstalt. Jeder Euro, den wir verlieren, geht zulasten des deutschen Steuerzahlers."
Die Regierung in Wien hatte zum 1. März 2015 beschlossen, die Hypo-Alpe-Abwicklungsanstalt Heta abzuwickeln und sämtliche Schuldenzahlungen zu stoppen. Damit griffen Bürgschaften des finanziell angeschlagenen Bundeslandes Kärnten für Heta-Verbindlichkeiten nicht mehr. Die Rückzahlung an die FMS wäre am 6. März 2015 fällig gewesen.
Insgesamt bangen deutsche Banken und Versicherungen nach früheren Angaben um gut sieben Milliarden Euro. Etliche Institute schrieben einen Großteil ihrer Heta-Forderungen ab, viele wollen sich jedoch nicht geschlagen geben. Als größter Gläubigerzusammenschluss kämpft die "Ad-Hoc-Gruppe" um 2,5 Milliarden Euro. Zu ihr gehören neben der FMS unter anderen die Commerzbank und der Vermögensverwalter Pimco.
Ein Angebot Kärntens aus diesem Januar, die Milliardenforderungen zu 75 Prozent zu bedienen, hatte die Gläubigergruppe umgehend abgelehnt. Das Bundesland hatte die riskante Expansion der Hypo Alpe Adria mit Landeshaftungen unterstützt. Kärnten hatte gewarnt, im Falle einer vollständigen Rückzahlung drohe dem Land die Pleite.
Heta-Anwalt Stefan Rützel hält die FMS-Klage für haltlos: "Die Heta hat sich an die österreichischen Gesetze zu halten. Sie ist zwingend an den Mandatsbescheid und das darin verhängte Zahlungsmoratorium gebunden." Damit seien der Heta im Zeitraum 1. März 2015 bis 31. Mai 2016 Zahlungen verboten.
Wasser auf die Mühlen der Kläger ist ein Urteil des österreichischen Verfassungsgerichts von Ende Juli: Das Gericht kippte einen 2014 gesetzlich verfügten Schuldenschnitt für die Hypo Alpe Adria. Das entsprechende Sondergesetz sei ein "Verstoß gegen das Grundrecht auf Schutz des Eigentums", befand der Gerichtshof. Deutsche Bankenverbände werteten diese Entscheidung als Bestätigung ihrer Sicht, dass auch das Schuldenmoratorium von 2015 nicht haltbar ist. Derzeit sind neun Klagen von Heta-Gläubigern anhängig, sie fordern die Rückzahlung von Anleihen im Volumen von 2,2 Milliarden Euro.
/ben/DP/stbFRANKFURT (dpa-AFX)
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