Konzession erteilt 22.09.2014 16:55:00

Erste darf weiter alternative Investmentfonds anbieten

Eine entsprechende Konzession nach dem Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) habe sie von der FMA erhalten, teilte die EAM am Montag mit. Eine AIFMG-Konzession ist erforderlich, um auch risikoreichere und bisher nicht EU-weit geregelte Fonds weiter verwalten zu dürfen bzw. professionellen Anlegern und Privatkunden anbieten zu können. Dazu zählen etwa Hedgefonds, Risikokapitalfonds, Private-Equity-Fonds, Immobilieninvestmentfonds und andere Spezialfonds.

Unter die neue Konzession fallen bei der Ersten 21 Publikumsfonds, etwa der Ringturm Zukunftsvorsorge Aktienfonds oder auch mehrere ESPA Vorsorgefonds. Die bisher geltenden Fondsprospekte werden durch die "Information für Anleger gemäß § 21 AIFMG" ersetzt.

Neben den Bestimmungen des AIFMG müssen die von der EAM Gruppe verwalteten AIF auch die Bestimmungen des österreichischen Investmentfondsgesetzes einhalten.

ggr/cri

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