07.10.2014 13:06:49

E.ON-Klage gegen standortnahe Zwischenlagerung von Atommüll

LÜNEBURG (dpa-AFX) - Der Energiekonzern Eon hat beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Klage gegen die standortnahe Zwischenlagerung von Atommüll aus der Wiederaufarbeitung eingelegt. Die entsprechende Feststellungsklage sei am 1. Oktober eingegangen, teilte ein Sprecher des Gerichts in Lüneburg am Dienstag mit. Eon wehrt sich damit wie angekündigt gegen die Kosten für die geplante Unterbringung von 26 Castor-Behältern aus der Wiederaufarbeitung im Ausland in anderen Zwischenlagern als Gorleben. (Az. 7 KS 79/14)

Politisch war entschieden worden, dass die Behälter nicht mehr ins Zwischenlager Gorleben sollen, um keine weiteren Fakten für ein Endlager im benachbarten Salzstock zu schaffen. Die Suche nach einem Atommüllendlager soll bundesweit neu gestartet werden.

Zwischenlager für die Aufbewahrung abgebrannter Kernbrennstoffe betreibt Eon in Niedersachsen an den Atomkraftwerken Grohnde und Unterweser. Anfang Oktober hatte Eon vor dem Landgericht Hannover Klage auf Schadenersatz für die dreimonatige Stilllegung der Atomkraftwerke Unterweser und Isar 1 nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima eingelegt./pkr/DP/stb

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