31.03.2016 13:46:00
|
Energieeffizienzgesetz - Firmen beklagen kompliziertes Dateneingeben
Bei den Eingaben von immerhin Hunderten Seiten sei kein Zwischenspeichern und kein Zurückspringen möglich, "da haben wir - um es positiv auszudrücken - viel Verbesserungspotenzial", so Schwarzer vor Journalisten. Die gesamten administrativen Kosten für das Energieeffizienzgesetz (EEffG) bezifferte er grob mit 20 Mio. Euro, davon allein die Hälfte für Compliance-Aufwand, also etwa Rechtsberatung. Zum hohen Dateneingabe-Erfordernis fragt sich der Wirtschaftskämmerer, "wer das je lesen wird - die Monitoringstelle wird die Zeit nicht haben".
Ermöglicht werden sollte bei der Dateneingabe das Zwischenspeichern und Weiterbearbeiten, auch das nachträgliche Korrigieren oder Hochladen zusätzlicher Dokumente, forderte Schwarzer. Zudem sollten ein längerer Timeout sowie Anhänge mit über 2 MB Größe erlaubt werden. Sinnvoll wäre es auch, den Import von .xls- oder .csv-Tabellen bzw. eine Eingabe über eine Datenschnittstelle zu ermöglichen anstelle der Eingabe von Einzelmaßnahmen ins Online-Formular.
Völlig offen ist für Schwarzer die steuerrechtliche Seite der Effizienzmaßnahmen, insbesondere beim Weiterübertragen von Maßnahmen. Bei der Premiere des EEffG gab es 559 Verpflichtete bei den Energielieferanten, die jährlich mehr als 25 GWh absetzen - sie mussten Energieeffizienzmaßnahmen im Ausmaß von 0,6 Prozent des Vorjahresabsatzes melden, geworden sind es dann sogar 1,04 Prozent. Doch wüssten diese knapp sechshundert Unternehmen nicht, wie sie ihre Maßnahmen steuerlich und bilanzrechtlich behandeln müssten, denn ein Erlass oder Rundschreiben der Finanz fehle. WKÖ-Expertin Christina Kramer: "Dazu gibt es keine Position des Finanzministeriums."
Trotz der niedrigen Energiepreise und des Preisverfalls bei den Maßnahmensetzungen - sie waren zuletzt nicht mehr als 5 Cent je kWh wert -, geht Schwarzer davon aus, dass das gesamte Einsparziel der bis 2020 laufenden ersten Verpflichtungsperiode von insgesamt 159 Petajoule (PJ) erreicht werden kann. Für 2015 wurden von den Energielieferanten Maßnahmen im Umfang von 9,59 PJ gemeldet worden; damit haben sie ihre Meldepflicht 1,7-fach erfüllt, also Einsparungen von 1,04 statt 0,6 Prozent "erzielt". Der dabei verpflichtend vorgeschriebene Anteil von 40 Prozent an Energieeffizienzmaßnahmen im Haushaltsbereich war im Vorfeld als hoch und herausfordernd diskutiert worden; mit 5,44 PJ lagen die entsprechenden Meldungen aber beim Zweieinhalbfachen der nötigen 2,20 PJ. Zudem wurden von den Unternehmen über ihre 9,59 PJ hinaus weitere freiwillige Maßnahmen von 11,15 PJ gemeldet.
Insgesamt erfolgten für 2015 durch Energielieferanten oberhalb der relevanten 25-GWh-Schwelle 9.814 Meldungen an Effizienzmaßnahmen. Weitere 1.068 Meldungen wurden als freiwillige Maßnahmen durch "andere Unternehmen" in die Datenbank eingetragen und können in den Folgejahren an Energielieferanten übertragen werden.
Die Energielieferanten erfüllten laut einer Umfrage des Energieinstituts der Wirtschaft für 2015 ihre Verpflichtungen überwiegend (auch) durch Maßnahmen, die im eigenen Betrieb gesetzt wurden. Dabei geht es etwa um industrielle Prozesse, die Gebäudehülle sowie die Bereiche Heizung/Warmwasser oder Beleuchtung. Zweitwichtigste Methode zur Erfüllung war die Übertragung von Maßnahmen von eigenen Kunden, an dritter Stelle folgte der Zukauf von Maßnahmennachweisen über Dienstleister bzw. Plattformen, wie Projektleiterin Sonja Starnberger erläuterte. Am seltensten sei die Leistung von Ausgleichszahlungen zum Tragen gekommen.
Als besonders "herausfordernd" wurde in der ersten Verpflichtungsperiode der "Zeitdruck" empfunden, gefolgt von der Bewerbung und Dokumentation von Maßnahmen aufgrund von fehlenden oder unklaren Vorgaben, so die Auswertung von - nicht repräsentativen - 674 Rückantworten. Auch die Maßnahmen-Einmeldung bei der Monitoringstelle habe ihre "Tücken" gehabt, die Zeit erfordert hätten, verwies Starnberger auf "technische Aspekte".
Auch für 2016 plant den Antworten zufolge die Mehrheit der Unternehmen "mit großer Wahrscheinlichkeit" Energieeffizienzmaßnahmen zu setzen, nur knapp ein Zehntel verneint dies ausdrücklich. Am häufigsten als Methode genannt wurde für 2016 die Übertragung von Maßnahmen an den eigenen Energielieferanten, am zweithäufigsten die Eintragung der Maßnahmen in der Datenbank für eine spätere Übertragung bzw. Anrechnung. Bei den zu einem Energieaudit verpflichteten Unternehmen, deren Zahl ein Mehrfaches der Energieeinspar-Verpflichteten ausmacht, lässt sich ein Trend vom anfangs dominierenden externen Audit zu einem internen Energieaudit feststellen. Alle Firmen, die keine KMU sind, müssen mindestens einmal alle 4 Jahre ein Energieaudit nach den EEffG-Kriterien durchführen.
In der ersten Verpflichtungsperiode empfanden laut Umfrage rund 40 Prozent der Auditverpflichteten die Meldung bei der Monitoringstelle in technischer und administrativer Hinsicht als "sehr schwierig", nur für ein Viertel war das "kaum" oder "nicht" schwierig. Auch wegen der administrativen Schwierigkeiten konstatierte die Mehrheit der Befragten, dass die Kosten den Nutzen der Energieauditverpflichtung übersteigen, so Projektleiterin Starnberger.
(Schluss) sp/itz
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!