Kernbrennstoffsteuer 04.06.2015 14:57:41

EnBW will nach Atom-Urteil deutschen Richterspruch abwarten

"Die Entscheidung des EuGH hat keine Auswirkungen auf die noch ausstehende Entscheidungsfindung des Bundesverfassungsgerichts", teilte der drittgrößte Versorger in Deutschland am Donnerstag mit. In Luxemburg sei es um die Europarechtsmäßigkeit gegangen. EnBW wolle die Entscheidung des Bundesgerichts zur Verfassungsmäßigkeit der Kernbrennstoffsteuer abwarten, die noch in diesem Jahr erwartet wird.

Der EuGH hatte am Donnerstag über die Klage von RWE gegen das Hauptzollamt Osnabrück geurteilt, dass die von deutschen Energiekonzernen zu zahlende milliardenschwere Atomsteuer mit europäischem Recht vereinbar sei (Rechtssache C-5/14). Die Energiekonzerne müssen die Abgabe auf im Reaktor eingesetzte Kernbrennstoffe entrichten. Nach den Energiekonzernen RWE und Eon war auch die Karlsruher EnBW gegen die umstrittene Brennelementesteuer der Bundesregierung vor Gericht gezogen. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte 2012 erklärt, die bei den Atomkraftwerksbetreibern erhobene Abgabe sei sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit Europarecht vereinbar.

dpa-AFX

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