08.06.2016 10:19:40

Einsatz von Beamten bei Telekom-Töchtern ist verfassungsgemäß

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die Deutsche Telekom setzt seit der Privatisierung in den 1990er Jahren mit Recht Beamte in Tochtergesellschaften ein - das hat das Bundesverfassungsgericht nun bestätigt. Die Karlsruher Richter wiesen die Klage eines Technischen Fernmeldeamtsrats ab, der 2010 zu einer Telekom-Tochter in Nürnberg versetzt wurde. Aus dem Grundgesetz ergebe sich kein Anspruch auf ein Amt unmittelbar bei einem der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost oder bei einer Bundesbehörde, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss vom 2. Mai. (Az. 2 BvR 1137/14)

Deutsche Post (Deutsche Post), Postbank und Telekom hätten im Zuge der Postreform den Auftrag erhalten, ihre Strukturen so weiterzuentwickeln, dass es den Anforderungen des Wettbewerbs förderlich sei. Dafür sei ihnen "organisatorisch so weit wie möglich unternehmerische Freiheit einzuräumen". Dazu gehöre auch ein flexibler Einsatz der Beamten. Nach Ausführung der Richter werden diese durch eine Versetzung auch nicht in ihren Statusrechten berührt. Die Unternehmen hätten aber sicherzustellen, dass bei ihren Töchtern der Anspruch auf eine "amtsangemessene Beschäftigung" sichergestellt sei./sem/DP/jha

Analysen zu DHL Group (ex Deutsche Post)mehr Analysen

13.11.24 DHL Group Equal Weight Barclays Capital
12.11.24 DHL Group Neutral UBS AG
11.11.24 DHL Group Neutral UBS AG
07.11.24 DHL Group Kaufen DZ BANK
06.11.24 DHL Group Hold Warburg Research
Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!

Aktien in diesem Artikel

Deutsche Telekom AG 29,78 0,20% Deutsche Telekom AG
DHL Group (ex Deutsche Post) 34,63 -1,37% DHL Group (ex Deutsche Post)