11.09.2013 12:38:30
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EZB und EU-Parlament einigen sich bei Transparenz in Bankenaufsicht
Von Angelika Busch-Steinfort
BRÜSSEL--Die erste Säule der künftigen EU-Bankenunion steht. Europäisches Parlament und Europäische Zentralbank (EZB) haben sich darauf geeinigt, wie ausführlich die Abgeordneten von der EZB über deren Beratungen im Rahmen der Bankenaufsicht informiert werden sollen. Damit steht der Zustimmung des Parlamentsplenums zu dem bereits vor Monaten mit den Mitgliedstaaten ausgehandelten Gesetzespaket zum Aufbau der Bankenaufsicht nichts mehr im Weg, wie Abgeordnete fraktionsübergreifend mitteilten.
Die für vergangenen Dienstag geplante Abstimmung war von den Abgeordneten kurzfristig auf diesen Donnerstag verschoben worden, weil sie mit den bis dahin von der EZB gemachten Zugeständnissen nicht zufrieden waren. Das Parlament hatte vor allem Einsicht in die EZB-Sitzungsprotokolle verlangt, wenn es künftig um Beratungen in der neuen Funktion der EZB als zentrale Bankenaufsicht geht. Das war der EZB zu weit gegangen. Ein Kompromiss wurde dann offenbar in persönlichen Verhandlungen von EZB-Präsident Mario Draghi und Parlamentspräsident Martin Schulz gefunden.
Darin wird das Wort Sitzungsprotokolle nicht mehr verwendet. In der Vereinbarung zwischen Parlament und EZB, von deren inhaltlicher Ausgestaltung das Parlament seine Zustimmung zu den Bankaufsicht-Gesetzen abhängig gemacht hatte, heißt es nun: "Die EZB soll dem federführenden Ausschuss des Parlaments zumindest einen umfassenden und aussagekräftigen Bericht über die Beratungen des Aufsichtsgremiums einschließlich einer beigefügten Liste der Entscheidungen zur Verfügung stellen, der es ermöglicht die Diskussionen nachzuvollziehen".
Sollte der Gouverneursrat der EZB eine Entscheidung des Aufsichtsgremiums zurückweisen, muss der EZB-Präsident den Parlamentspräsidenten oder den Vorsitzenden des federführenden Ausschusses vertraulich über die Gründe dafür informieren, heißt es in der Vereinbarung weiter. Diese gibt den Abgeordneten zudem Machtbefugnisse in Personalfragen. So erhält das Parlament ein Mitentscheidungsrecht bei der Ernennung des Vorsitzes der neuen Bankenaufsicht und kann zudem ein Abberufungsverfahren initiieren. Der aus dem EZB-Direktorium kommende stellvertretende Vorsitzende muss vom Parlament bestätigt werden.
Die EZB muss schriftliche und mündliche Fragen von Abgeordneten beantworten. Fragen, die der Geheimhaltung unterliegen, sollen in vertraulichen Treffen besprochen werden. Wie über ihre Geldpolitik soll die EZB das Parlament künftig auch über ihre Aufsichtstätigkeit regelmäßig informieren. Zudem wird die EZB zur Kooperation verpflichtet, sollte das Parlament eine Untersuchung zu bestimmten Fragestellungen einleiten.
"Das macht kritische Überprüfungen durch das Europaparlament entscheidend einfacher", erklärte der Grünen-Abgeordnete Sven Giegold. "Die Herzstücke des demokratischen Kontrollmechanismus sind der Zugang der Europaabgeordneten zu den Sitzungsprotokollen der EZB-Aufsichtsentscheidungen sowie das Vetorecht bei der Besetzung des Aufsichtsvorsitzenden und dessen Stellvertreter. Erstmals in seiner Geschichte kann das Europäische Parlament nun bei der Vergabe wichtiger Posten mitentscheiden", betonte der SPD-Abgeordnete Peter Simon.
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September 11, 2013 06:06 ET (10:06 GMT)
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