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10.11.2015 11:20:56

EZB prüft regulatorische Risikofreiheit von Verbundkrediten

   Von Hans Bentzien

   FRANKFURT (Dow Jones)-- Die bei der Europäischen Zentralbank (EZB) angesiedelte Bankenaufsicht SSM wird am Mittwoch ihre Vorschläge zur Vereinheitlichung nationaler Wahlrechte bei der Regulierung vorstellen. SSM-Chefin Daniele Nouy sagte bei einer Konferenz in Frankfurt, in einer erste Welle werde man sich 100 von insgesamt 150 nationalen Ausnahmen und Wahlrechten vornehmen. Darunter wird auch die für die öffentlichen Banken Deutschlands wichtige Erlaubnis für Bankverbünde sein, interne Ausleihungen nicht mit Eigenkapital zu hinterlegen.

   Der SSM ist seit einem Jahr für die einheitliche Beaufsichtigung der europäischen Banken zuständig. Im Falle der größten 130 Bankengruppen geschieht das durch national heterogene Aufsichtsteams, die aber einheitliche Regeln anwenden. Allerdings ist das tägliche Bankgeschäft immer noch von vielen nationalen Gepflogenheiten geprägt, die die Aufsicht nun unter die Lupe nehmen will. "Mit diesen Optionen und Wahlrechten sollen bestimmte nationale Eigenheiten berücksichtigt werden, aber manche von ihnen sind einfach nur das Ergebnis von Traditionen, nationaler Interessen oder behördlicher Befangenheit", sagte Nouy.

   Als Beispiel nannte sie die in Griechenland verbreitete Anerkennung latenter Steuerforderungen als Eigenkapital, aber auch "größere Befreiungen innerhalb von Gruppen" und Liquiditätssonderregelungen. Damit spielte die SSM-Chefin vermutlich auf die unter anderem in Deutschland gestattete Praxis an, Kredite innerhalb von Verbünden nicht mit Eigenkapital zu hinterlegen.

   Der Bundesverband öffentlicher Banken (VÖB) hofft, dass die für Deutschland wesentlichen Wahlrechte grundsätzlich fortgeführt werden können. Nach seiner Information erwägt die EZB allerdings, die Voraussetzungen für die Ausübung bestimmter Wahlrechte zu verschärfen. In einer aktuellen Stellungnahme des VÖB heißt es dazu: "Mögliche Verschärfungen der Anwendungsvoraussetzungen einzelner Wahlrechte dürfen nicht dazu führen, dass diese faktisch außer Kraft gesetzt werden."

   Gleiches gilt laut VÖB für die auf Anleihen gemünzte Erlaubnis, "Forderungen an die deutschen Förderbanken das Risikogewicht des jeweiligen Trägers zuzuweisen". Im Falle öffentlicher Förderbanken ist das der Staat, dessen regulatorisches Risikogewicht ebenfalls null ist.

   Kontakt zum Autor: hans.bentzien@dowjones.com

   DJG/hab/apo

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   November 10, 2015 05:09 ET (10:09 GMT)

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