16.06.2015 12:44:40
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EZB-Kritiker hoffen nach Luxemburger Urteil auf Verfassungsgericht
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Nach dem grünen Licht aus Luxemburg für Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) hoffen die Kläger nun auf das Bundesverfassungsgericht. "Das Bundesverfassungsgericht hat die Möglichkeit zu sagen, dass bestimmte Dinge mit dem Grundgesetz nicht vereinbar sind, selbst wenn sie mit Europarecht vereinbar sein sollten", sagte der Linke-Fraktionschef im Bundestag, Gregor Gysi, der Deutschen Presse-Agentur in Luxemburg nach dem Urteil. Die Fraktion gehört zu den Klägern.
Die Karlsruher Richter waren 2014 zu dem Schluss gekommen, die EZB habe mit dem Anleihenkaufprogramm OMT von 2012 ihre Kompetenzen überschritten. Die Richter baten den Europäischen Gerichtshof (EuGH) um Klärung. Dieser hält Anleihenkäufe aber für rechtens. Nun muss das Verfassungsgericht auf Grundlage des Luxemburger Urteils eine eigene Entscheidung treffen, ein Termin steht noch nicht fest.
Gysi räumte ein, dass der EuGH der Zentralbank Ermessensspielräume beim Kauf von Staatsanleihen gegeben habe. Allerdings müsse die Zentralbank ihr Vorgehen begründen, dürfe damit keine Staatshaushalte finanzieren und müsse Fristen einhalten. Der Linke-Fraktionschef sagte: "Ein bisschen gottähnlich ist die EZB geblieben, aber sie ist dann doch in ihrer Gottähnlichkeit auch wieder eingeschränkt worden." EZB-Präsident Mario Draghi müsse sich an die Auflagen halten: "Er kann nicht willkürlich in die Welt hinein kaufen", sagte Gysi.
Der Verein "Mehr Demokratie", ebenfalls einer der Kläger, sieht weiten Spielraum für die Notenbank. "Es ist ein Zaun gesteckt, aber ich glaube, dass die EZB den sehr frei und weit stecken kann und doch letztlich macht, was sie will", sagte der geschäftsführende Bundesvorstand des Vereins, Roman Huber, der dpa. "Ich glaube nicht, dass Karlsruhe das so akzeptieren will." Die EZB erklärte in einer ersten Reaktion auf das Urteil lediglich, sie begrüße die Entscheidung und werde das Urteil nun analysieren./mt/DP/fbr

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