02.08.2013 13:45:30

EU will im September im Mercedes-Kühlmittelstreit entscheiden

   Von Angelika Busch-Steinfort

   BRÜSSEL--Im Kühlmittelstreit zwischen der Daimler AG und der französischen Regierung will die EU-Kommission im September eine Entscheidung treffen. Das kündigte ein Kommissionssprecher am Freitag an und sagte, Paris habe inzwischen offiziell das Verkaufsverbot für einige Mercedes-Modelle mit dem in der EU verbotenen Kältemittel für Klimaanlagen notifiziert.

   Die französische Regierung habe sich dabei auf eine Schutzklausel der EU-Richtlinie für Kfz-Genehmigungen (2006/40/EG) berufen, mit der die Zulassung oder der Verkauf von Neuwagen für einen bestimmten Zeitraum untersagt werden kann, wenn ein erhebliches Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr, die Umwelt oder die öffentliche Gesundheit befürchtet wird. Die Kommission werde nun prüfen, ob das rechtlich haltbar sei und das Ergebnis "gegen" September mitteilen, sagte der Sprecher.

   In der vergangenen Woche hatte das Verwaltungsgericht Versailles den Mitte Juni verfügten Zulassungsstopp für bestimmte Mercedes-Modelle in Frankreich aufgehoben. Dies wurde laut Umweltministerium damit begründet, dass in dem Verfahren nicht "ausdrücklich" die Schutzklausel der einschlägigen EU-Richtlinie aktiviert worden war. Am Tag darauf hatte das Umweltministerium in Paris das Verkaufsverbot für die Fahrzeuge des Herstellers Daimler bekräftigt und erklärt, die Schutzklausel werde nun umgehend aktiviert.

   In der Auseinandersetzung geht es um das neue Kühlmittel R1234yf. Dieses soll das als klimaschädlicher geltende Kältemittel R134a ersetzen, das eigentlich in der EU bereits für Autotypen, die nach Januar 2011 zugelassen wurden, verboten ist. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten des Herstellers für das neue Kühlmittel wurde eine Übergangsfrist bis zu Beginn dieses Jahres eingeräumt. Daimler weigert sich das neue Kältemittel zu verwenden, weil bei Tests ein Auto in Flammen aufgegangen war.

   Der Kommissionssprecher bekräftigte, dass Deutschland wegen der Praxis der Daimler AG, die Klimaanlagen ihrer Neuwagen weiter mit dem verbotenen Kältemittel zu befüllen, ein Vertragsverletzungsverfahren droht. Ein entsprechendes Mahnschreiben müsse die Bundesregierung bis zum 19. August beantworten. Das Kraftfahrbundesamt arbeite "mit Hochdruck" daran, Testergebnisse von Daimler und anderen Herstellern zusammenzustellen, hieß es dazu aus Berlin.

   DJG/ang/jhe

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   August 02, 2013 07:15 ET (11:15 GMT)

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