31.01.2014 16:55:35

EU verlangt von Russland Ende des Importstopps für Schweinefleisch

    BRÜSSEL/MOSKAU (dpa-AFX) - Die EU-Kommission verlangt von Russland die Aufhebung des Importverbots für Schweinefleisch aus der EU. EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg nannte das Verbot am Freitag in Brüssel "unangemessen". Denn der Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest sei auf den Süden Litauens begrenzt. "Ich bedauere zutiefst, dass unsere russischen Partner Importe auch aus den EU-Ländern gestoppt haben, die offensichtlich nicht betroffen sind", sagte Borg.

    Die Krankheit wurde laut EU-Behörde lediglich in zwei Fällen bei Wildschweinen in Litauen nachgewiesen. Schutzmaßnahmen sorgten dafür, dass das betroffene Gebiet abgegrenzt werde. Experten der EU, aber auch aus Russland und von der Weltgesundheitsorganisation seien vor Ort. Die EU-Kommission habe Moskau vorgeschlagen, nur den Import von Schweinefleisch aus der betroffenen Region vorläufig auszusetzen, doch Russland habe dies nicht akzeptiert. Borg kündigte an, die russischen Behörden zu treffen, um eine Lösung zu finden.

    Ein Viertel aller Schweinefleischexporte der EU geht nach Russland. Deutschland gehört zu den Ländern mit den größten Exporten.

    Der Chef der russischen Agraraufsicht warf der EU einen "oberflächlichen Ansatz" vor. Das Problem müsse mit der Zollunion - der auch Weißrussland und Kasachstan angehören - geklärt werden und nicht allein mit Russland.

    Die russische Agraraufsicht listete am Freitag der Agentur Interfax zufolge Bedingungen auf für die Wiederaufnahme von Schweinefleischimporten aus der EU. Die Forderungen seien enthalten in einem Schreiben an den Chef der EU-Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher (DG SANCO), Ladislav Miko.

    Jeder Lieferung von Schweinefleisch - oder Schweinefleisch enthaltenen Produkten - soll demnach eine schriftliche Garantie beigelegt werden, die die thermische Bearbeitung der Ware belegt. Der zuständige Veterinärarzt des jeweiligen EU-Landes muss demnach unterschreiben und mit seinem persönlichen Siegel abstempeln. Die Garantie soll dann als Anlage dem veterinärmedizinischen Zertifikat beigefügt werden./mt/DP/jkr

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