14.10.2014 12:30:47
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EU-Urteil: Brüssel darf Fischfang-Saison im Einzelfall verkürzen
LUXEMBURG (dpa-AFX) - Zum Schutz gefährdeter Fischbestände darf Brüssel kurzfristig Fangmöglichkeiten einschränken. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Dienstag in mehreren Fällen entschieden (Rechtssache C-611/12 P u.a.). Französische Fischer hatten geklagt, weil die EU-Kommission im Juni 2008 die Fangsaison für Thunfisch um zwei Wochen verkürzt hatte. Die Fischer pochten daraufhin auf Ersatz für ihnen entstandenen wirtschaftlichen Schaden.
Der Eingriff aus Brüssel sei rechtens gewesen, urteilten die Richter nun. Die europäische Gesetzgebung erlaubt der EU-Kommission einzuschreiten, wenn der Bestand von Meerestieren oder das Ökosystem gefährdet sind. Seit dem Jahr 2008 hat sich zwar die Rechtsgrundlage geändert, die damalige Regelung besteht aber in ähnlicher Form weiter. Die Brüsseler Behörde musste beim Einschreiten nicht abwarten, bis die erlaubten Fangmengen ausgeschöpft sind, stellen die Richter klar.
Die Fischer waren bereits vor dem EU-Gericht, also der unteren Instanz, gescheitert. Zwar hob der Gerichtshof eines dieser Urteile wegen eines Rechtsfehlers auf, er wies die Klagen der Fischer aber erneut zurück./hrz/DP/jsl
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