20.03.2014 12:29:00

EU/US-Handelsabkommen - US-Verhandler: Keine Umweltstandard-Lockerung

Der US-Chefverhandler für das geplante EU/US-Freihandelsabkommen, Daniel Mullaney, beruhigt Politiker und Nichtregierungsorganisationen in Europa, dass es im Zuge des Abkommens nicht zu einer Senkung von Sozial- und Umweltstandards kommen wird. Es gehe um die Harmonisierung von Vorschriften und Abschaffung "unnötiger Unterschiede", sagte Mullaney am Donnerstag vor Journalisten in Wien.

Die EU müsse im Zuge des Abkommens etwa keine Regelungen bei der umstrittenen Förderung von Schiefergas und -öl ("Fracking") oder bei Gentechnisch Veränderten Organismen (GVO) lockern. Im Bereich der Nahrungsmittelsicherheit orientiere man sich an den Regelungen der Welthandelsorganisation (WTO). "Es geht darum, unnötige Unterschiede bei Vorschriften zu reduzieren", betonte Mullaney. Als "nicht notwendige Regulierung" führte er etwa an, dass es zwischen der EU und den USA einen Unterschied bei zugelassenen Weinherstellungsverfahren gebe. Dadurch werde der Handel zwischen den beiden Ländern behindert.

Mullaney versucht heute bei Gesprächen mit österreichischen Parlamentariern, Wirtschaftsvertretern und Sozialpartnern in Wien für das Abkommen zu werben. Ein Bündnis von Nicht-Regierungsorganisationen - darunter Attac und Global 2000 - mobilisiert hierzulande gegen das in Verhandlung befindliche Transatlantische Handels- und Investitionsabkommen (TTIP). Die NGOs erwarten keinen wirtschaftlichen Vorteil für die Bürger der EU und USA durch das Abkommen, sehen aber Umwelt- und Sozialstandards in Gefahr.

Ein durchschnittlicher Haushalt würde von besseren Jobs, höherem Wirtschaftswachstum, größerer Produktvielfalt und niedrigeren Preisen profitieren, entgegnete der US-Chefverhandler. Auch kleinere und mittlere Betrieb (KMU) könnten durch das Abkommen im Export reüssieren. Laut Schätzungen des britischen Centre for Economic Policy Research (CEPR) könnte ein umfassendes Freihandelsabkommen das Bruttoinlandsprodukt der EU und USA um 0,4 Prozent (120 Mrd. Euro) bzw. 0,5 Prozent (95 Mrd. Euro) bis zum Jahr 2027 steigern.

Der US-Chefverhandler verwies auf die engen Handelsverflechtungen zwischen der Europäischen Union und den USA. Die beiden Seiten würden auf Basis von Rechtsstaatlichkeit, Transparenz und Offenheit miteinander kooperieren. Dies sei angesichts aktueller Entwicklung - etwa der Krim-Krise - nicht selbstverständlich.

Seit Juli 2013 haben bisher vier Gesprächsrunden zum EU/US-Handelsabkommen stattgefunden. Die fünfte Runde soll laut dem US-Chefverhandler vor August stattfinden. Ob man bis Jahresende das Abkommen ausverhandelt habe, wollte er nicht bejahen - die US-Regierung sei aber "sehr engagiert". In den Gesprächen seien Finanzdienstleistungen auch ein Thema, aber nur die Marktzugänglichkeit, nicht die Regulierung.

Die EU-Kommission führt derzeit Konsultationen zu den im TTIP vorgesehenen Schiedsgerichten durch. Sie will diesen Teil des Abkommens präzise formulieren und öffentlich diskutieren. Kritiker des Abkommens bemängeln, dass US-Konzerne, wenn ihnen Gesetze in Europa das Geschäft vermiesen, vor ausländischen Schiedsgerichten auf Milliarden-Schadenersatz klagen könnten. Mullaney verwies in diesem Zusammenhang auf die Wichtigkeit von Schiedsgerichten um Investoren Sicherheit zu bieten. "Das ist ja kein neue Idee." Schiedsgerichte seien in zahlreichen Handelsabkommen vorgesehen.

(Schluss) cri/ivn

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