Frühestens 2015 |
02.12.2013 07:24:32
|
EU-Steuer auf Börsengeschäfte verzögert sich weiter
Der Streit über die neue Spekulationsabgabe schwelt seit Monaten. Ursprünglich hätte sie am 1. Januar nächsten Jahres in Kraft treten sollen, aber im Juni erklärte die Europäische Kommission den bisherigen Zeitplan für gescheitert. Die Teilnehmer vereinbarten, die Verhandlungen zunächst bis nach der Bundestagswahl ruhen zu lassen, um den Kurs der neuen deutschen Regierung abzuwarten.
Deutschlands Linie steht jetzt fest: In ihrem Koalitionsvertrag einigten sich CDU/CSU und SPD darauf, eine Finanztransaktionssteuer "zügig" umzusetzen. Die neue Besteuerung soll "möglichst alle Finanzinstrumente umfassen, insbesondere Aktien, Anleihen, Investmentanteile, Devisentransaktionen sowie Derivatekontrakte". Gleichzeitig aber konstatiert der Koalitionsvertrag einschränkend, dass die Steuer negative Folgen "auf Instrumente der Altersversorgung, auf die Kleinanleger sowie die Realwirtschaft" vermeiden müsse.
Ebenso wie Deutschland fürchten sich auch andere EU-Länder vor den möglicherweise heftigen Auswirkungen der geplanten Finanztransaktionssteuer auf die anhaltend schwache Konjunktur in Europa, die Anleihemärkte sowie die Rentenfonds und Ersparnisse der Bürger. Entsprechend heftig wird noch über Grundsatzfragen debattiert, etwa darüber, wie hoch diese Steuer eigentlich sein soll und wie die Einnahmen verteilt werden sollen.
Darüber hinaus warnten EU-Anwälte Anfang September, dass die Pläne möglicherweise gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen und die Rechte von nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten missachten.
Nun stocken die Verhandlungen erneut. Und die EU-Finanzminister dürften das Thema auch nicht anfassen, wenn sie sich am 10. Dezember das nächste Mal in Brüssel treffen, sagen EU-Beamte. Vielmehr werden sich die Finanzminister bei ihrer kommenden Sitzung um die nächste Stufe der europäischen Bankenunion und die damit zusammenhängende Abwicklungsbehörde kümmern.
Die geplante Finanztransaktionssteuer soll Börsenspekulationen eindämmen und sicherstellen, dass die Finanzbranche einen Teil des Geldes zurückzahlt, das sie während der Finanzkrise vom Steuerzahler erhalten hat. Nach dem Entwurf der Kommission wären künftig für Finanzgeschäfte mit Aktien und Anleihen eine Steuer von 0,1 Prozent des Transaktionswertes fällig; Derivategeschäfte zwischen Finanzinstitutionen würden mit 0,01 Prozent besteuert, wenn mindestens eine Partei in der EU ansässig ist.
DJG/WSJ/chg
Dow Jones Newswires
Von Tom Fairless
BRÜSSEL
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Weitere Links: