28.05.2014 16:11:31
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EU-Staaten stimmen für nationale Anbauverbote von Genpflanzen
BRüSSEL (AFP)--Mit Zustimmung Deutschlands haben sich die EU-Staaten für eine Änderung der Zulassungsregeln für Genpflanzen ausgesprochen, mit denen nationale Anbauverbote erleichtert werden sollen. Bei einer Sitzung der EU-Botschafter am Mittwoch in Brüssel habe es "eine sehr breite Unterstützung" für die Neuregelung gegeben, sagten EU-Diplomaten. Die Entscheidung muss nun bei einem Rat der EU-Umweltminister am 12. Juni noch offiziell bestätigt werden.
Bisher können EU-Staaten eine in Europa zum Anbau zugelassene Genpflanze nur schwer vom eigenen Staatsgebiet fernhalten. Der Antrag eines Unternehmens auf eine Anbauerlaubnis in der EU wird den Mitgliedstaaten zur Abstimmung vorgelegt, wenn die EU-Lebensmittelbehörde EFSA nach einer wissenschaftlichen Analyse das Produkt für unbedenklich erklärt hat. Gibt es keine qualifizierte Mehrheit gegen die Anbauerlaubnis, wird die Genpflanze in allen 28 Mitgliedstaaten zugelassen.
Will eine Regierung das auf nationaler Ebene verhindern, muss sie bisher neue Erkenntnisse über Gefahren vorlegen, die in der EFSA-Bewertung nicht einbezogen wurden. An diesem Verfahren gab es wiederholt Kritik, die EU-Kommission machte daher bereits 2010 den Vorschlag, nationale Anbauverbote bei Zulassung in der EU zu erlauben. Dieser Vorstoß scheiterte jedoch - unter anderem an Deutschland.
Als Folge des Regierungswechsels im vergangenen Jahr ist es zu einer Neupositionierung gekommen, die vor allem CDU-Vertretern nicht leicht gefallen ist. Nachdem in der vergangenen Woche im Bundestag die Koalitionsfraktionen ein deutsches Votum für die nationalen Anbauverbote forderten, traf kurz vor der jetzigen Abstimmung in Brüssel eine entsprechende Weisung für den deutschen Vertreter in der Botschafterrunde ein. EU-Diplomaten zufolge stimmten fast alle Mitgliedstaaten mit Ja, nur Belgien enthielt sich. Der Beschluss wird aller Voraussicht nach auf Ministerebene bald besiegelt.
Nach den neuen Regeln kann ein Land EU-Diplomaten zufolge gleich zu Beginn eines Zulassungsverfahrens fordern, dass das zuständige Unternehmen in seinem Antrag den Mitgliedstaat ausnimmt. Folgt der Konzern dem Ansinnen nicht, sollen Anbauverbote auf nationaler Ebene deutlich leichter werden, auch wenn die Pflanze im Rest der EU zugelassen wird. Demnach muss künftig ein Mitgliedstaat dafür nicht mehr neue wissenschaftliche Erkenntnisse vorlegen, sondern kann beispielsweise umweltpolitische oder sozioökonomische Gründe anbringen - also etwa großen Widerstand in der Bevölkerung.
DJG/sgs
(END) Dow Jones Newswires
May 28, 2014 09:55 ET (13:55 GMT)- - 09 55 AM EDT 05-28-14

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