01.07.2014 09:46:30

EU-Richter bewahren deutsche Energiewende

   Von Christian Grimm

   LUXEMBURG/BERLIN--Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) muss importierter Ökostrom innerhalb der EU nicht gefördert werden. Damit haben Energieerzeuger aus den EU-Partnerländern auch weiterhin keinen Zugang zu den vergleichsweise üppigen deutschen Fördertöpfen.

   Für die Bundesregierung sind das gute Nachrichten. Erst am Freitag hatte der Bundestag die EEG-Reform der Großen Koalition beschlossen. Die Regierung will damit den rapiden Anstieg der Umlage für erneuerbare Energie aus den vergangenen Jahren bremsen. Hätte der EuGH anders entschieden, hätte in Deutschland ein massiver Kostenanstieg gedroht.

   Im konkreten Fall urteilten die Richter über die Klage eines finnischen Windkraftunternehmens. Es erzeugt seinen Ökostrom in Finnland, ist aber auch an das schwedische Netz angeschlossen. Alands Vindkraft verlangte deshalb, für die in das Nachbarland gelieferte Energie die schwedischen Fördersätze zu bekommen.

   Der Richterspruch ist insofern überraschend, da eigentlich erwartet worden war, dass die Finnen Recht bekommen würden, nachdem sich der EU-Generalanwalt zuvor auf ihre Seite gestellt hatte. Für ihn wog das Recht auf freien Warenverkehr stärker als die nationalen Systeme zur Ökostromförderung.

   Die Luxemburger Richter schlossen sich dieser Meinung aber nicht an. Der Ausbau der erneuerbaren Energien erlaube es, dass das Prinzip des freien Warenverkehrs verletzt werde.

   Kontakt zum Autor: konjunktur.de@dowjones.com

   DJG/chg/smh

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   July 01, 2014 03:46 ET (07:46 GMT)

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