04.05.2016 13:48:46

EU-Kommission will "automatische" Flüchtlingsverteilung in EU

   BRÜSSEL (AFP)-- Im Zuge der europäischen Asylrechtsreform will die EU-Kommission eine "automatische" Verteilung von Flüchtlingen durchsetzen, um stark belastete Hauptankunftsländer zu entlasten. Sie schlug am Mittwoch einen "Fairness-Mechanismus" vor, aus dem sich nicht aufnahmebereite EU-Länder nur durch die Zahlung von 250.000 Euro pro Flüchtling freikaufen können. Das Geld soll den Staaten zugute kommen, die den Asylbewerber stattdessen aufnehmen.

   Damit entschied sich die Kommission dafür, das bisherige Dublin-System zu reformieren. Dieses sieht vor, dass Flüchtlinge ihren Asylantrag grundsätzlich dort stellen müssen, wo sie zuerst europäischen Boden betreten. Dies führt bisher dazu, dass Länder wie Griechenland und Italien vollkommen überlastet sind und in der Vergangenheit die Flüchtlinge ungeregelt in andere EU-Staaten weiterreisen ließen.

   Der neue "Fairness-Mechanismus" werde nun sicherstellen, "dass kein Mitgliedstaat mit einem unverhältnismäßigen Druck auf sein Asylsystem allein gelassen wird", erklärte die Kommission. Er wird demnach "automatisch" aktiviert, wenn die Zahl der Asylbewerber eine bestimmte Schwelle im Verhältnis zur Bevölkerungszahl und Wirtschaftskraft übersteigt. Dazu muss die Zahl um 150 Prozent über einem festgelegten Referenzwert liegen.

   Berücksichtigen will die Kommission dabei, ob Mitgliedstaaten direkt von außerhalb der EU Flüchtlinge über Umsiedlungen aufnehmen. Dies soll Anreize geben, legale Wege nach Europa zu schaffen. Großbritannien, Irland und Dänemark sind wegen geltender Ausnahmeregeln nicht verpflichtet, sich an dem Mechanismus zu beteiligen. Dem Vorschlag müssen die EU-Mitgliedstaaten und das Europaparlament noch zustimmen.

   Brüssel will dabei auch die EU-Asylagentur EASO stärken und zu einer eigenständigen Behörde ausbauen. Eine Hauptaufgabe ist es, den Referenzschlüssel für die Verteilung umzusetzen. Zudem soll die Behörde eine Reserve von 500 Experten bekommen, die in Länder mit Problemen wegen eines großen Flüchtlingszustroms entsandt werden können.

   Asylbewerber sollen ihrerseits rechtlich stärker verpflichtet werden, in dem zugewiesenen Land zu bleiben, um "Asyl-Shopping" - also Anträge in mehreren EU-Ländern - zu unterbinden. Dazu soll eine umfassende EU-Datenbank mit Fingerabdrücken aufgebaut werden - erfasst werden sollen künftig auch Kinder ab sechs Jahren. Mitgliedstaaten können bei der Weigerung, Fingerabdrücke zu registrieren, auch Zwang oder Beugehaft anwenden - aber nur "als letztes Mittel".

   DJG/apo

   (END) Dow Jones Newswires

   May 04, 2016 07:31 ET (11:31 GMT)- - 07 31 AM EDT 05-04-16

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