21.05.2014 15:20:00

EU-Kommission billigt Förderkarte für Österreich bis 2020

Die EU-Kommission hat die Grundlage für Regionalförderungen bis 2020, die sogenannte Fördergebietskarte Österreichs, genehmigt. In der Karte ist festgelegt, welche Gebiete nach den EU-Beihilfevorschriften für Regionalbeihilfen in Betracht kommen, und bis zu welcher Obergrenze den Unternehmen Beihilfen gewährt werden dürfen.

Dabei geht es sowohl um EU-Kofinanzierungen als auch um nationale Förderungen. Nach Angaben der EU-Kommission leben in den ausgewiesenen Fördergebieten 25,87 Prozent der österreichischen Bevölkerung, das entspricht 2,186 Millionen Einwohner.

"In den Verhandlungen hat Österreich erreicht, dass der erlaubte Gebietsumfang ausgeweitet anstatt gekürzt wurde. Darüber hinaus haben wir gemeinsam mit anderen Ländern durchgesetzt, dass sowohl kleine und mittlere Betriebe als auch größere Unternehmen weiter unterstützt werden können", sagte Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner.

Die Beihilfen können ab dem 1. Juli 2014 nach den neuen Regeln gewährt werden. Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums erhöhte sich der Gebietsumfang um circa 3,5 Prozentpunkte gegenüber der vorangegangenen Förderperiode von 2007 bis 2013. Ursprünglich hätte die EU-Kommission diesen Anteil auf 10,3 Prozent reduzieren wollen.

Acht von neun Bundesländern mit Ausnahme der Bundeshauptstadt Wien wurde demnach ein Fördergebietsanteil zugewiesen. "Bei der Gebietsfestlegung wurde so wie bisher darauf geachtet, dass insbesondere strukturschwache Regionen mit Entwicklungspotenzial in die Karte aufgenommen werden", erklärte das Wirtschaftsministerium in einer Aussendung. Davon würden etwa Fördergebiete im südlichen Niederösterreich, in der Obersteiermark, in Ober- und Unterkärnten, im Lungau und Osttirol sowie erstmals in Vorarlberg die Region Bludenz-Bregenzer Wald profitieren. Das Burgenland bleibe für den Geltungszeitraum zur Gänze Fördergebiet.

Die höchstzulässigen Förderungen für Investitionen bzw. Neugründungen betragen laut Wirtschaftsministerium für mittlere Unternehmen 20 Prozent und für kleine Unternehmen 30 Prozent der förderbaren Investitionssumme. Für große Unternehmen hat demnach die EU-Kommission die maximal mögliche Förderintensität von 15 auf 10 Prozent reduziert. Österreich habe zudem erreicht, dass das Fördergefälle zwischen Grenzregionen, wie zum Beispiel dem Burgenland oder dem Wein- und Waldviertel, und den Hochfördergebieten benachbarter EU-Staaten von 20 auf 15 Prozentpunkte gesenkt wurde.

(Schluss) ths/sp/cs

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