10.01.2014 13:14:35
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EU-Kommission: Kein Drängen auf pauschale Sozialhilfe für EU-Bürger
"Es gibt strikte Schutzvorkehrungen im EU-Recht, um sogenannten Sozialhilfe-Tourismus zu verhindern", erklärte die Sprecherin. Sie wies darauf hin, dass für die ersten drei Monate eines Aufenthalts ohnehin keine Sozialhilfe für "wirtschaftlich inaktive" Bürger zu zahlen sei. "Um Sozialleistungen in einem anderen Land zu bekommen, muss ein EU-Bürger entweder ein Arbeitnehmer sein, ein direkter Familienangehöriger oder dauerhaft sesshaft in diesem Land."
Die "Süddeutsche Zeitung" hatte zuvor über eine Stellungnahme der EU-Kommission in einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof berichtet. Demnach stellt die Kommission eine zentrale Vorschrift im Sozialgesetzbuch über den Ausschluss von EU-Zuwanderern von Hartz-IV-Leistungen infrage. Diese sei mit europäischem Recht nicht vereinbar. Sollten die europäischen Richter der Kommission folgen, so hätten Zuwanderer künftig deutlich bessere Chancen auf Sozialleistungen, selbst dann, wenn sie keine Arbeitsstelle suchen./hrz/DP/bgf
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