26.06.2014 10:46:00
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EU-Gericht verhandelt Niki-Klage zur AUA-Übernahme durch Lufthansa
Die EU-Kommission hatte die AUA-Übernahme durch Lufthansa 2009 unter Auflagen genehmigt. Gegen diese Entscheidung der EU-Kommission wurde von Niki beim Europäischen Gerichtshof eine Klage auf Nichtigerklärung erhoben.
Niki macht als Begründung für die Klage geltend, dass die EU-Kommission mit der Genehmigung des Mergers gegen den EU-Vertrag und gegen die bei der Durchführung anzuwendenden Normen verstoßen hätte. Kritisiert wird von Niki, dass die Kommission ihrer Entscheidung eine Marktdefinition zugrunde gelegt habe, die einer Beurteilung aller nachteiligen wettbewerblichen Auswirkungen des Zusammenschlusses entgegenstehe.
Darüber hinaus beanstandet Niki, dass die EU-Kommission die Auswirkungen des Zusammenschlusses insbesondere auf Flugstrecken nach Osteuropa falsch bewertet habe, sodass zumindest in diesem Bereich eine grobe und offensichtliche Fehlbeurteilung vorliege. Ferner argumentiert Niki, dass sich die EU-Kommission nicht an die Leitlinien zur Bewertung horizontaler Zusammenschlüsse gemäß einer Ratsverordnung über die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen gehalten habe.
Niki fliegt seit drei Jahren so wie die AUA unter deutschen Fittichen. Im November 2011 hatte der Lufthansa-Rivale Air Berlin die von Niki Lauda gegründet Airline komplett übernommen.
(Schluss) ths/jep/pro
ISIN DE0008232125 WEB http://curia.europa.eu/ http://www.austrian.com http://www.flyniki.com http://www.lufthansa.com/

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