Info laut EVN korrekt 23.09.2014 18:02:00

E-Control-Kritik an versteckter EVN-Preiserhöhung

Das Unternehmen rühme sich gegenüber Kunden der angekündigten Verbilligungs-Aktion - diese entpuppe sich für manche, bei weniger als 1.300 kWh Jahresverbrauch, aber als eine Preiserhöhung. Die EVN weist die Vorwürfe zurück: Man habe die Kunden korrekt informiert.

Per 1. Oktober soll die Energiekomponente beim Strompreis bei EnergieAllianz-Kunden (Wien, NÖ, Burgenland) ja um 10 Prozent günstiger werden, wurde seit Juni mehrfach erklärt. In Schreiben an die EVN-Kunden werde zwar die Senkung des verbrauchsabhängigen Strompreises in Cent je kWh angekündigt, so die E-Control am Dienstag, die gleichzeitig durchgeführte Erhöhung des Grundpreises von 10 auf 26,40 Euro pro Jahr finde aber keine Erwähnung.

"Die EVN hat ihre Kunden korrekt informiert", hält der börsenotierte nö. Versorger den Vorwürfen aus der E-Control entgegen. Ein durchschnittlicher EVN-Haushaltskunde mit einem Verbrauch von 3.500 kWh erspare sich ab 1. Oktober trotz der Grundpreisanhebung rund 32 Euro pro Jahr - Haushalte mit 4.000 bis 4.500 kWh Jahresverbrauch, wie in NÖ recht häufig, würden sich sogar noch mehr ersparen.

Der Energiepreis sinke um 10 Prozent, der Grundpreis erhöhe sich demgegenüber um 95 Cent oder knapp einen Euro pro Monat, so die EVN: "Für die überwiegende Mehrheit der Kunden wird Strom damit deutlich günstiger." Das Schreiben an die Kunden sei "von vielen Juristen geprüft" worden.

E-Control-Vorstand Martin Graf meinte in einer Aussendung, es werde "zu überprüfen sein, ob die aus unserer Sicht irreführende Kundeninformationen der EVN nicht sogar unter den Tatbestand des unlauteren Wettbewerbs fällt und somit überhaupt rechtens ist". Seine Behörde werde die Vorgänge jedenfalls den Stellen übermitteln, die für ein Vorgehen nach dem Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb zuständig seien.

Neben der versteckten Preiserhöhung würden auch noch diverse Frei-Tage gestrichen und durch ein Bonuspunktesystem ersetzt, kritisierte Graf weiter. Diese Bonuspunkte könnten aber nur beim Kauf von Produkten oder Dienstleistungen eingelöst werden, die der Kunde eventuell gar nicht brauche, während sich die Frei-Tage durch eine reduzierte Rechnung als bares Geld wiedergefunden hätten. Man hätte sich von der EVN "deutlich mehr Fingerspitzengefühl" gewünscht.

sp/ivn

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