24.10.2016 18:21:00
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Dombrovskis gegen Differenzen bei Zollrechtsverletzungen und Strafen
So seien bei Vergehen in einigen Ländern nur kleine Geldbußen vorgesehen, in anderen Staaten gebe es dafür Gefängnisstrafen. Auch über den Schwellenwert, ob es sich schon um eine strafrechtliche Sanktion handelt oder nicht, gebe es unterschiedliche Höhen zwischen den EU-Staaten.
Dombrovskis beklagte auch, dass die Verjährungsfrist große Differenzen aufweise. Diese reichten zwischen ein und 13 Jahren. "Da gibt es keine Rechtssicherheit für Unternehmen und eine Marktverzerrung", so der Vizepräsident der EU-Kommission. Er sei sich bewusst, dass es ein heikles Thema sei, weil es um nationale Kompetenzen gehe. Die Kommission sei bereit, flexibel vorzugehen, um über Verbesserungsmöglichkeiten zu diskutieren.
Seitens der Parlamentarier wurde auch auf die Problematik der Unterschiede im Zollrecht verwiesen. Derzeit würden die verschiedenen Zollsysteme selbst schon eine Hürde darstellen. Die Kommission wurde aufgefordert, hier eine Gesamtstrategie zu entwickeln. Am Ende sollte es eine harmonisierte vereinfachte Lösungsbox für Unternehmer geben, die globale Märkte erobern wollten, aber kein globales Monster an Bürokratie.
Für den Binnenmarktausschuss des Europaparlaments erklärte die Abgeordnete Kaja Kallas, es gehe auch darum, zu weniger Vertragsverletzungsverfahren zu kommen. Nicht alle Unternehmen wollten Recht brechen. Die Unternehmer müssten als Partner behandelt werden, auch bei der Festlegung der Sanktionen. Eine verschuldensunabhängige Haftung dürfe es nicht geben.
(Schluss) jep/tsk
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