21.08.2014 12:45:30
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Deutschland und Israel erneuern Doppelbesteuerungsabkommen
Von Andreas Kißler
BERLIN--Deutschland und Israel haben ihr Doppelbesteuerungsabkommen überarbeitet. Wie das deutsche Finanzministerium mitteilte, unterzeichneten Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und sein israelischer Amtskollege Yair Lapid in Berlin das überarbeitete Abkommen, das davor zuletzt 1977 revidiert worden war.
Es regelt nach Angaben des Finanzministeriums nun ausdrücklich, dass Renten, die als Entschädigung für politische Verfolgung oder für Unrecht oder Schäden aufgrund von Kriegshandlungen (einschließlich Wiedergutmachungsleistungen) geleistet werden, in keinem der beiden Vertragsstaaten besteuert werden. Bisher sei das lediglich durch einen Notenaustausch zwischen Israel und Deutschland geregelt gewesen.
Das Abkommen basiert laut Bundesfinanzministerium auf dem Muster der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) für zwischenstaatliche Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung. Mit ihm würden grenzüberschreitende Investitionen zwischen Deutschland und Israel erleichtert.
Der Steuersatz für die Besteuerung von Zinsen und Dividenden an der Quelle sinke von 25 Prozent auf 10 Prozent, in bestimmten Fällen bis auf 5 Prozent. Bei Lizenzgebühren werde eine Besteuerung im Quellenstaat gänzlich ausgeschlossen. Zudem werde der Informationsaustausch in Steuersachen verbessert.
Kontakt zum Autor: andreas.kissler@wsj.com
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August 21, 2014 06:24 ET (10:24 GMT)
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