06.04.2015 17:51:45
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Deutsches Luftfahrtbundesamt war über Depression von Copilot nicht informiert
BERLIN (AFP) -- Nach dem Germanwings-Absturz in Südfrankreich ist die Lufthansa Vorwürfen entgegengetreten, sie habe ihre Informationspflichten gegenüber dem Luftfahrtbundesamt (LBA) verletzt. Die Airline reagierte damit auf einen Bericht der "Welt am Sonntag", wonach ihr medizinischer Dienst das Bundesamt womöglich pflichtwidrig nicht über die abgeklungene schwere Depression des Copiloten informiert hatte. "Lufthansa kommt ihren Informationspflichten gegenüber dem Luftfahrtbundesamt nach", erklärte das Unternehmen.
Das LBA hatte am Sonntag auf AFP-Anfrage die Darstellung der "Wams" bestätigt, wonach die Behörde bis zur Akteneinsicht beim Aeromedical Center der Lufthansa am 27. März - und damit nach der Katastrophe - "keinerlei Informationen über die medizinischen Hintergründe" hatte. Der Copilot Andreas L. hatte den Germanwings-Airbus laut bisherigen Ermittlungsergebnissen am 24. März auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf bewusst gegen einen Alpenberg gesteuert, um sich das Leben zu nehmen. Dabei starben alle 150 Menschen an Bord.
Schnell wurde danach bekannt, dass der 27-jährige L. in der Vergangenheit wegen schwerer psychischer Probleme mit Suizidgefahr behandelt worden war. Laut "Wams" soll vieles dafür sprechen, dass die Lufthansa-Ärzte, die den Piloten in den Jahren von 2009 bis 2014 untersuchten, das Luftfahrtbundesamt darüber hätten informieren müssen. Flugmediziner müssten seit April 2013 bei schweren Krankheiten wie einer Depression den Fall an die Aufsichtsbehörde verweisen. Seitdem habe es noch zwei Tauglichkeitsprüfungen gegeben - und zwar im Sommer 2013 und 2014, schrieb das Blatt.
Laut der "WamS" gab es in der Lizenz des Copiloten zudem einen sogenannten SIC-Vermerk, der vorschreibt, dass der untersuchende Arzt die lizenzvergebende Behörde kontaktieren muss. Das war aber offenbar nicht geschehen.
Die Lufthansa wollte unter Verweis auf die Ermittlungen der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft keine Erklärungen zu dem konkreten Fall abgeben. Sie verwies aber auf eine Erklärung des Luftfahrtbundesamts, derzufolge ihr Vorgehen der Rechtslage entsprochen habe. Für Tauglichkeitszeugnisse für Piloten gelte Bestandsschutz, erklärte das Unternehmen am Montag. Die Flugmediziner seien befugt, diese Tauglichkeitszeugnisse zu verlängern, auch ohne das LBA einzuschalten.
L. hatte die Lufthansa bereits im Jahr 2009 als Flugschüler über eine "abgeklungene schwere depressive Episode" informiert. Seit 2009 hätten die Lufthansa-Ärzte in den unternehmenseigenen flugmedizinischen Zentren in Frankfurt am Main und München insgesamt sechs Mal die Tauglichkeit von Andreas L. bescheinigt, schrieb die "Wams". 2009 sei zusätzlich zum gewöhnlichen Test auch ein psychiatrisches Gutachten erstellt worden. Weitere derartige Gutachten seien aber nicht eingeholt worden.
L. soll zuletzt unter anderem Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie konsultiert haben. Lufthansa-Chef Carsten Spohr hatte in einer Pressekonferenz nach dem Absturz gesagt, der Copilot sei "100 Prozent flugtauglich ohne Einschränkung" gewesen.
DJG/gos
(END) Dow Jones Newswires
April 06, 2015 11:20 ET (15:20 GMT)- - 11 20 AM EDT 04-06-15
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