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07.05.2015 15:01:41

Deutscher Bund muss Entschädigung ehemaliger HRE-Aktionären nicht erhöhen

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Der Bund muss den ehemaligen Aktionären der Immobilienbank Hypo Real Estate keinen Nachschlag auf ihre Entschädigung bei der Notverstaatlichung im Jahr 2009 zahlen. Vor dem Oberlandesgericht München scheiterten Anleger endgültig mit ihrem Versuch, eine höhere Abfindung für ihre Aktien zu erstreiten. Der Wert von 1,30 Euro je Aktie sei nicht zu niedrig angesetzt worden, erklärte das Oberlandesgericht München am Donnerstag und bestätigte damit als letzte Instanz eine Entscheidung des Landgerichts München.

Der Bund hatte die Hypo Real Estate im Jahr 2008 mit Milliardenhilfen gerettet und ein Jahr später gegen den Willen etlicher Aktionäre verstaatlicht. Für ihre Aktien, die früher im Leitindex DAX notiert waren, erhielten sie die Abfindung von 1,30 Euro pro Stück. Dagegen zogen zahlreiche Anleger vor Gericht.

Für den Bund ist das Drama um die Hypo Real Estate damit aber nicht ausgestanden: Denn in einem anderen Verfahren um Schadenersatz für die Kursverluste mit den Aktien vor der Verstaatlichung setzten sich im vergangenen Jahr die Aktionäre durch. Das letzte Wort in diesem Rechtsstreit ist noch nicht gesprochen, da die Hypo Real Estate die Entscheidung nicht hinnehmen wollte./dwi/DP/zb

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