20.07.2016 10:33:40
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Deutsche Post streitet um Mehrwertsteuer - Konkurrenten sagen Nachzahlung voraus
FRANKFURT (dpa-AFX) - Die Deutsche Post streitet weiter um die Mehrwehrsteuerpflicht für die Zustellung von Bußgeld- und Gerichtsbescheiden. Ab 1. September erhebt die Post bei den sogenannten Postzustellungsaufträgen für amtliche Schriftstücke erstmals Mehrwertsteuer - und der Verband der Konkurrenten sagt dem Dax-Konzern millionenschwere Steuernachzahlungen für die Jahre seit 2010 voraus. "Für diesen Zeitraum schätzen wir eine Steuernachzahlung von rund 100 Millionen Euro, zuzüglich der Säumniszuschläge", sagte der Vorsitzende des Bundesverbands Briefdienste, Walther Otremba, der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (FAZ/Mittwoch). Die Post hält das aber nicht für realistisch.
Vor sechs Jahren hatte der Gesetzgeber die Steuerbefreiung der Post stark eingeschränkt. Bis heute streitet der Konzern vor Gericht darum, ob es sich bei den Postzustellungsaufträgen um steuerbefreite Universaldienstleistungen oder um steuerpflichtige Angebote handelt. Der Konzern habe bisher keine Umsatzsteuer darauf erhoben, sich aber entschieden, sie ab September doch zu berechnen, sagte ein Sprecher. Noch sei nicht einzuschätzen, wann die Frage der Steuerpflicht endgültig geklärt werde. Möglicherweise habe die Post an anderen Stellen zu viel Steuer erhoben. "Wir erwarten am Ende weder Nachzahlungen noch Erstattungen", sagte der Sprecher.
Die Monopolkommission hält die Besteuerung der Postzustellungsaufträge für überfällig. Dass der Fiskus jahrelang auf diese Steuereinnahmen verzichtet habe, könne als staatliche Beihilfe zu werten sein. "Das liegt nahe", zitiert die "FAZ" den Kommissionsvorsitzenden Achim Wambach./stw/das
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