Nach Zinsmanipulation 05.05.2015 07:16:48

Deutsche Bank facht Kontroverse bei US-Börsenaufsicht SEC an

Die Behörde erlaubt der Frankfurter Bank weiterhin, Aktien und Anleihen zu verkaufen, auch nachdem sie sich der Zinsmanipulation schuldig bekannt hat. Diese Ausnahmeregelung, ein sogenannter "Waiver", sorgt nun für Streit im fünfköpfigen Führungsgremium der SEC.

   Diese Kommission hat der Deutschen Bank per Mehrheitsentscheid erlaubt, bestimmte Geschäftspraktiken ohne regulatorische Prüfung weiterzuführen, obwohl sie sich wegen ihrer Rolle bei der Manipulation des wichtigen Referenzzinssatzes Libor schuldig bekannt hat. Das geht aus einem am Montag veröffentlichten Dokument hervor.

   In einer separaten Mitteilung am Montag distanzierte sich die SEC-Kommissarin Kara Stein, eine Demokratin, von der Entscheidung und begründete dies mit der "ungeheuerlichen kriminellen Art dieses Vorgangs", der seit fast einem Jahrzehnt lief.

   "Indem dieser Waiver genehmigt wird, geht die Erosion auch der niedrigsten Hürden der SEC für große Unternehmen weiter, während kleinere und mittlere Unternehmen offenbar anders behandelt werden", sagte Stein.

   Diese Ausnahmeregelungen sind zum Streitpunkt innerhalb der SEC geworden. Stein und der ebenfalls der Demokratischen Partei angehörende Luis Aguilar haben sich in mehreren Fällen gegen die Ausstellung von Waivern ausgesprochen. Sie argumentieren, die Behörde sei zu nachsichtig mit Wiederholungstätern.

   Vor einigen Tagen einigte sich die Deutsche Bank mit mehreren Behörden auf Strafzahlungen in Rekordhöhe von 2,5 Milliarden Dollar wegen der Manipulation des Libors und anderer Zinssätze.

   Mit dem Schuldeingeständnis in den USA, das Teil der Einigung war, wäre die Bank eigentlich nicht mehr in den Genuss gekommen, als "bekannter und bewährter" Aussteller von Wertpapieren zu gelten. Das gilt normalerweise für alle Institute, die in den vergangenen drei Jahren einer Straftat überführt wurden, es sei denn, sie erhalten die Ausnahmeregelung der SEC.

   Ihren Antrag an die SEC begründete die Deutsche Bank damit, dass eine Aufhebung des Herausgeber-Status nicht nötig sei, um die Anleger zu beschützen, da keines der Vergehen mit der Rolle der Bank als Herausgeber von Wertpapieren zu tun habe. Außerdem sei nicht festgestellt worden, dass hochrangige Manager oder Direktoren der Bank involviert gewesen seien.

   Mit der Genehmigung des Waivers hat die Mehrheit der Kommission entschieden, dass die Bank "wichtige Gründe vorgebracht hat".

   Kommissarin Stein sagte dazu: "Es ist sicher anzunehmen, dass diese Waiver-Anträge weiterhin eingereicht werden, da die Unternehmen nun durch die inoffizielle Kommissionspolitik, über umfassende und ernste kriminelle Vergehen hinwegzusehen, ermutigt werden."

   Die Libor-Manipulation sei darauf ausgerichtet gewesen, die Profite zu steigern, und habe die Ergebnisse und Veröffentlichungen der Bank beeinflusst, sagte Stein weiter. Sie sehe keine Hinweise, die die Ansicht stützten, dass die Compliance-Kultur der Bank verlässlich sei.

   Da es für die Banken nach wie vor keine Sicherheit gibt, eine Ausnahmeregelung von der SEC zu erhalten, haben sie andere Wege gefunden, die Behörde zu umgehen. Das wird dadurch möglich, dass etwa zuvor Regelungen mit anderen Aufsichtsbehörden wie der CFTC getroffen werden. Kommissarin Stein nannte dieses Vorgehen "sehr problematisch".

   DJG/DJN/mgo/cln

Dow Jones Newswires

Von Aruna Viswanatha

WASHINGTON (Dow Jones)

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