30.11.2014 13:55:30
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Deutsche Bahn verklagt Lufthansa und andere Fluglinien - Magazin
Die Deutsche Bahn reicht vor dem Landgericht in Köln eine Milliarden-Klage gegen die Lufthansa und andere europäische Fluglinien ein. Wie die WirtschaftsWoche in ihrer neuesten Ausgabe berichtet, will der Staatskonzern gegen die Airlines Schadensersatzforderungen wegen unerlaubter Absprachen bei Frachtraten in Höhe von insgesamt rund zwei Milliarden Euro gerichtlich durchsetzen. Den größten Teil des Betrags, rund 1,2 Milliarden Euro plus 560 Millionen Euro Zinsen, will die Bahn direkt bei der Deutschen Lufthansa und zehn weiteren Fluglinien wie British Airways oder der Lan-Gruppe mit Hauptsitz in Chile eintreiben.
Die Klage wird am Montag am Landgericht in Köln eingereicht, wo die größte deutsche Fluglinie ihren rechtlichen Sitz hat. Grund für die Klage ist ein Kartell von mindestens 33 Fluggesellschaften zwischen 1999 bis 2006, bei dem die Lufthansa als Kronzeugin aufgetreten und deshalb ohne Bußgeldzahlungen davon gekommen war. Mit der Klage verlangt die Bahn nun Wiedergutmachung für den Schaden, der ihrer Speditionstochter Schenker durch abgesprochene Zuschläge der Kartellmitglieder für verteuertes Kerosin und für zusätzliche Sicherheitsaufwendungen nach den Attentaten vom 9. September 2001 in New York entstanden sind.
Die Klage ziele hauptsächlich gegen Deutschlands größte Fluggesellschaft, so Bahn-Rechtsvorstand Gerd Becht gegenüber der WirtschaftsWoche, weil die Lufthansa in dem Kartell eine maßgebliche Rolle gespielt habe. "Wir können nicht dulden, dass der entstandene Vermögensverlust nicht beglichen wird." Wie das Blatt weiter berichtet, könnten bei der Lufthansa im Falle einer Verurteilung zunächst bis zu 1,76 Milliarden Euro an Schadensersatzforderungen hängen bleiben, weil sie nach deutschem Kartellrecht als Gesamtschuldner haftbar gemacht werden kann.
In einem solchen Fall müsste die Lufthansa die Gesamtschadenssumme begleichen und danach bei den übrigen Teilnehmern des Kartells deren Anteile eintreiben. Aus Sicht der Lufthansa hat die Klage der Bahn keine Rechtsgrundlage, weil sie sich auf eine Entscheidung der EU-Kommission zu dem Kartell berufe, die "weiterhin nicht rechtskräftig" sei. Zudem habe ein von der Lufthansa in Auftrag gegebenes Gutachten ergeben, dass bei Kunden kein tatsächlicher Schaden durch das Kartell entstanden sei.
Kontakt zum Autor: maerkte.de@dowjones.com
DJG/thl
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November 30, 2014 07:24 ET (12:24 GMT)
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