Meta Platforms Aktie
WKN DE: A1JWVX / ISIN: US30303M1027
Schadenersatzklage |
09.04.2015 15:23:40
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Datenschutz-Streit um Facebook - Netzwerk: Gericht nicht zuständig
"Es ist der beispiellose Versuch des Klägers, Österreich zu einem Gerichtsstand für eine globale Sammelklage im US-Stil gegen eine ausländische Beklagte zu machen", kritisierte Anwalt Nikolaus Pitkowitz. Der 27-jährige Schrems hatte in Wien eine Schadenersatzklage gegen den US-Konzern eingereicht, weil er europäische Datenschutz-Regeln verletzt sieht.
Zum Auftakt ging es zunächst allein um die Frage, ob Schrems wirklich als Verbraucher auftritt. Facebook bezweifelt das. "Der Kläger ist kein Verbraucher", sagte Pitkowitz. Vielmehr führe Schrems als Buchautor und gefragter Gast bei Diskussionen die Klage in "eigenem beruflichen und unternehmerischen Interesse".
Die Rolle als Verbraucher ist zentral für den Gerichtsstand. Nur ein Verbraucher hat das Recht auf ein Gerichtsverfahren in seiner Heimat. Sonst muss in Irland geklagt werden, am Konzernsitz von Facebook-Europe. Dort sind die Prozesskosten sehr hoch. "In Irland bin ich in 25 Jahren nicht durch. Das ist zeitlich und finanziell nicht tragbar", sagte Schrems vor Gericht. Er sieht das Vorgehen des US-Konzerns, dessen Geschäftsmodell auf dem Sammeln und Vermarkten von Daten über seine Nutzer basiert, als "Verzögerungstaktik".
Schrems betonte, er lebe keineswegs von seinen Aktivitäten gegen Facebook. "Er brennt und lebt für die Sache, aber er lebt nicht davon", sagte sein Anwalt Wolfram Proksch. Es gehe seinem Mandanten ausschließlich darum, dass Facebook sich um den Datenschutz kümmere. Er habe im Zusammenhang mit Auftritten zu Facebook noch nie Geld genommen, bekräftigte Schrems.
Schrems hat die Klage im Namen von sieben weiterer Aktivisten eingebracht. Außerdem haben weltweit 25 000 Menschen ihre Interessen an die klagende Gruppe abgetreten, ohne bereits offiziell zu den Klägern zu gehören. 50 000 weitere Facebook-Nutzer stehen laut Schrems auf einer entsprechenden Warteliste.
Richterin Margot Slunsky-Jost will ihre Entscheidung über die Zuständigkeit der Gerichts in den nächsten Wochen schriftlich mitteilen. Schrems geht davon aus, dass der Prozess noch in eine höhere Instanz gehen wird./mrd/DP/jha
WIEN (dpa-AFX)

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