Ganz ohne Antrag 15.12.2016 11:53:00

Das bringt 2017 - Automatischer Lohnsteuerausgleich mit Negativsteuer

Geringverdiener und Pensionisten sparen sich damit auch den Antrag auf Auszahlung der Negativsteuer: Auch sie wird ab der zweiten Jahreshälfte automatisch ausgezahlt. Wer zusätzliche Ausgaben absetzen möchte, muss aber weiterhin einen Antrag stellen.

Die Finanz startet die "Antragslose Arbeitnehmerveranlagung" (AANV) für das Jahr 2016 automatisch, wenn bis Ende Juni kein Antrag auf Lohnsteuerausgleich vorliegt und wenn mit einer Steuergutschrift zu rechnen ist. Weitere Einschränkung: Wer in den letzten beiden Jahren zusätzliche Ausgaben abgesetzt (etwa außergewöhnliche Belastungen durch Krankheits- oder Kurkosten) oder Kinderfreibeträge genutzt hat, muss den Lohnsteuerausgleich auch diesmal selbst durchführen. Dasselbe gilt, wenn zusätzlich zu Gehalt oder Pension noch andere Einkünfte vorliegen.

Pensionisten und Niedrigverdiener erhalten mit dem neuen System auch die Negativsteuer automatisch ausgezahlt. Wer so wenig verdient, dass er zwar Sozialversicherung aber keine Lohnsteuer zahlt, erhält bis zu 400 Euro Sozialversicherung zurückerstattet. Für Pensionisten sind es 110 Euro. Diese Negativsteuer für Pensionisten wurde 2016 mit 55 Euro erstmals ausgezahlt und wird nun verdoppelt. Mindestpensionisten erhalten die Negativsteuer allerdings nicht.

Wie das Finanzministerium der APA erläuterte, gehen ab Juli Informationsschreiben an all jene Personen, die für den automatischen Lohnsteuerausgleich infrage kommen. Schätzungen zufolge werden das etwa eine Million Steuerpflichtige sein, die dann insgesamt 200 Mio. Euro zurück erhalten. Wer mit seiner "automatischen" Steuergutschrift nicht zufrieden ist, kann die Steuererklärung nachreichen - und zwar bis zu fünf Jahre lang, wie es im Finanzministerium heißt.

Apropos: Ab 2017 registriert die Finanz automatisch auch steuerlich absetzbare Spenden, Kirchenbeiträge sowie Beiträge für die freiwillige Weiterversicherung und den Nachkauf von Versicherungszeiten in der Sozialversicherung. Diese Summen können dann beim Lohnsteuerausgleich für 2017 berücksichtigt werden. Voraussetzung ist bei Spenden aber, dass die jeweilige Organisation Name und Geburtsdatum des Spenders kennt. Wer nicht will, dass die Finanz von Spenden erfährt, kann die Weitergabe der Daten untersagen.

(Schluss) has/ham

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