11.12.2015 07:01:00
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Das bringt 2016 - Lohnsteuer-Entlastung und höhere Mehrwertsteuern
Wer Dividenden auf Aktien kassiert, Immobilien erbt oder Tierfutter kauft, muss dafür mehr bezahlen. Für viele Konsumenten unmittelbar spürbar werden höhere Mehrwertsteuern - etwa auf lebende Tiere, Pflanzen, Tierfutter und auf Tickets für Museen, Theater und Zoos sowie auf Hotel-Übernachtungen (letztere ab April). Für all diese Produkte galt bisher der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von zehn Prozent - künftig werden es 13 Prozent sein. Die Kapitalertragsteuer für Dividenden steigt von 25 auf 27,5 Prozent (jene für Zinsen bleibt bei 25 Prozent).
Im Gegenzug gibt es eine deutliche Entlastung der Lohnsteuerzahler, die allein 2016 3,75 Mrd. Euro kosten soll. Für sie wird die Steuerreform mit Auszahlung der Jänner-Gehälter und Pensionen spürbar. Einem vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer (durchschnittlich rund 49.000 Euro Jahresbrutto) bleiben laut Entlastungsrechner des Finanzministeriums gut 120 Euro monatlich mehr, einer vollzeitbeschäftigten Frau (durchschnittlich rund 38.000 Euro) etwa 90 Euro.
Grundsätzlich gilt dabei die "15-Tage-Regel", wie das Finanzministerium auf APA-Anfrage erläutert: Wer sein Jänner-Gehalt schon in der letzten Dezemberhälfte überwiesen bekommt, profitiert bereits von den niedrigen neuen Steuersätzen. Wer im umgekehrten Fall sein Dezembergehalt aber erst nachträglich in der ersten Jänner-Hälfte erhält, zahlt noch die höheren alten Steuersätze.
Selbstständige rechnen die Einkommensteuer ohnehin im Nachhinein ab, die Entlastung wird für sie daher erst mit der 2017 fälligen Einkommensteuererklärung schlagend. Wer nicht so lange warten möchte, kann mit Verweis auf die Steuerreform allerdings die Herabsetzung der quartalsweise fälligen Steuervorauszahlungen beantragen. Dafür reicht laut Finanzministerium ein formloses Schreiben über FinanzOnline aus. Die Anträge sollen "rasch und bürgerfreundlich" behandelt werden, heißt es dazu im Ministerium.
Mit der Steuerreform sinken die Steuersätze für fast alle Einkommensklassen: der Eingangssteuersatz sinkt von 36,5 auf 25 Prozent, danach folgen drei weitere Steuerstufen (35, 42 und 48 Prozent), der bisherige Spitzensteuersatz von 50 Prozent greift künftig erst ab 90.000 Euro (bisher 60.000). Für Einkommensteile über einer Mio. Euro jährlich wird ein neuer Spitzensteuersatz von 55 Prozent fällig. Erhöht wird der Kinderfreibetrag - und zwar von 220 auf 400 Euro jährlich pro Kind.
Der bis 2020 befristete höhere Spitzensteuersatz trifft 358 Personen (Stand 2014) und bringt rund 50 Mio. Euro. Ob es bei der Befristung bleibt, ist abzuwarten: Auch die Solidarabgabe auf das 13. und 14. Monatsgehalt der Spitzenverdiener wurde 2013 befristet eingeführt, ein Jahr später aber unbefristet verlängert.
Angesichts von 5,4 Mrd. Euro Gesamtkosten der Steuerreform (im Vollausbau ab 2017) liefert der höhere Spitzensteuersatz aber ohnehin einen eher symbolischen Beitrag zur Gegenfinanzierung. Schwerer ins Gewicht fallen da Änderungen bei der Grunderwerbsteuer, bei der Steuer auf Immobiliengewinne und bei der Betrugsbekämpfung (siehe eigene Meldungen).
(GRAFIK 1389-15, 88 x 172 mm) (Schluss) has/ham

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