11.12.2015 07:03:00
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Das bringt 2016 - Garantiezins in der Lebensversicherung sinkt erneut
Festgelegt wird der Höchstzinssatz von der Finanzmarktaufsicht (FMA). Die neue Obergrenze dürfen die Versicherungen laut FMA nur dann versprechen, wenn die Veranlagungsstrategie dementsprechend konservativ ist. Das muss von den Versicherungen auch nachgewiesen werden. Sonst dürfen sie nur weniger als 1,0 Prozent garantieren.
Zum Garantiezins in der Lebensversicherung kommt noch die Gewinnbeteiligung, so dass die Gesamtverzinsung höher liegt. Ab 2016 müssen die Versicherungen bei Neuverträgen auch die effektive Gesamtverzinsung und den effektiven Garantiezins offenlegen.
In der Krankenversicherung empfiehlt die FMA den Versicherungen, ihren Rechnungszinssatz von 2,5 auf 1,75 Prozent zu senken. Bei Einzelversicherungen gilt dies ab 1. Mai 2016, bei Gruppenversicherungen spätestens bis Jahresende. Für Neukunden wird sich das nach Angaben großer österreichischer Versicherer mit Verteuerungen im mittleren einstelligen Prozentbereich auswirken. Bei bestehenden Verträgen dürfen die Prämien nur inflationsangepasst erhöht werden.
(Schluss) itz/sp/cs/ham

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