08.11.2013 15:25:00

Causa Schillerplatz: "Telekom V"-Verfahren startet am 9. Jänner

Am 9. Jänner beginnt im Wiener Straflandesgericht die Hauptverhandlung in der Causa Schillerplatz, die justizintern unter der Bezeichnung "Telekom V" firmiert. Das gab Gerichtssprecherin Christina Salzborn am Freitag auf APA-Anfrage bekannt. Insgesamt sieben Personen - darunter Ex-ÖBB-Boss Martin Huber und seine Ehefrau Barbara sowie der frühere Telekom Austria (TA)-Chef Heinz Sundt und der vormalige TA-Vorstand Stefano Colombo - werden sich in einem auf vorerst fünf Tage anberaumten Verfahren vor einem Schöffensenat (Vorsitz: Claudia Moravec-Loidolt) zu verantworten haben.

Prozessgegenstand ist der Vorwurf, die TA habe 2006 zwei Etagen ihres traumhaft gelegenen Innenstadt-Palais mit 5,4 Mio. Euro deutlich unter Wert an die Gesellschaft Schillerplatz 4 Projektentwicklungs GmbH (SP4) veräußert, welche die Staatsanwaltschaft Wien dem früheren ÖBB-Chef Huber und seiner Ehefrau zurechnet. Die Immobilie wurde im darauf folgenden Jahr mit sattem Gewinn an die Seeste Bau AG - einen engen Geschäftspartner der ÖBB und Großinvestor am Wiener Hauptbahnhof - verkauft. Die Seeste Bau AG berappte knapp elf Mio. Euro.

Im Zusammenhang damit bezichtigt die Staatsanwaltschaft Sundt und Colombo der Untreue, weil sie mit dem "Schnäppchenpreis" die TA wissentlich unter Missbrauch ihrer Befugnis am Vermögen geschädigt haben sollen. Dem Ehepaar Huber wird Beihilfe zur Untreue angekreidet. Mitangeklagt ist auch Birgit Wagner, mittlerweile Vorstand der ÖBB-Personenverkehr AG, die im inkriminierten Tatzeitraum in der Immobilien-Abteilung der TA werkte. Sie soll mit einem ihrer damaligen, ebenfalls zur Anklage gebrachten Kollegen den Schillerplatz-Deal verschleiert und damit die Tatbestände der Beweismittelfälschung und der Begünstigung erfüllt haben.

Der Angeklagte Nummer sieben ist der Ziviltechniker Peter K., der den Verkehrswert der gegenständlichen Immobilie auf 5,2 Mio. Euro beziffert hatte. Für die Anklagebehörde hat er sich damit der Beweismittelfälschung schuldig gemacht, da sein Gutachten nicht nur inhaltlich fragwürdig, sondern vordatiert gewesen sein soll.

Für sämtliche Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung. Mit den Urteilen ist frühestens am 17. Jänner zu rechnen. Für Untreue sieht das Strafgesetzbuch bis zu zehn Jahre Haft vor.

(Schluss) sso/tsk

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