03.02.2015 16:57:00

Causa Alpine 3 - Anwalt macht Anleihegläubigern Hoffnung

Dass jetzt Deloitte auch im Alpine-Strafverfahren als Beschuldigte geführt wird, gibt Anlegeranwalt Michael Poduschka Hoffnung. Er vertritt rund 400 Anleihe-Gläubiger und rät allen, sich dem Strafverfahren als Privatbeteiligte anzuschließen. "Durch den Privatbeteiligtenanschluss wird die Verjährung unterbrochen", so Poduschka am Dienstag zur APA.

Im Fall Alpine würde diese dem Anwalt zufolge frühestens im Herbst 2015 eintreten - drei Jahre davor, im Herbst 2012, sei nämlich die Anleihe um rund 50 Prozent eingebrochen. Zuvor war ein interner Alpine-Bericht, wonach der Konzern in akuten Zahlungsschwierigkeiten sei, an die Öffentlichkeit gelangt. Damals also konnten die betroffenen Anleger "Kenntnis von Schaden und Schädiger" erlangen, wie es im Juristenjargon heißt.

Für den theoretischen Fall, dass Deloitte strafrechtlich verurteilt würde, könnten Anleger gleich im Strafverfahren einen Geldbetrag zugesprochen bekommen, erklärte Poduschka. "Wenn rauskommt, dass sie lediglich fahrlässig, aber nicht vorsätzlich falsch gehandelt haben, können Anleger später auf dem Zivilweg klagen, ohne dass es in der Zwischenzeit verjährt ist." Für den Fall, dass die Justiz gar keine Verfehlungen feststellt - wovon Deloitte ausgeht -, "hat sich der Anleger immerhin ein teures Privatgutachten im Zivilverfahren erspart", so der Anlegervertreter.

Von der Alpine-Insolvenz sind rund 7.000 Privatanleger betroffen, die von 2010 bis 2012 drei Anleihen der Alpine Holding in Höhe von insgesamt 290 Mio. Euro gezeichnet haben. Viele haben bereits Zivilklagen gegen die Banken, die die Emissionen begleitet haben, angestrengt. Ein paar wollen sich ihr verlorenes Geld auch von der spanischen Konzernmutter FCC zurückholen. Diese wurde kürzlich auch vom Alpine-Masseverwalter auf 186 Mio. Euro verklagt.

Deloitte indes ist "überzeugt, dass wir die Jahresabschlussprüfungen ordnungsgemäß durchgeführt und gerade im vorliegenden Fall unsere Hinweisverpflichtungen entsprechend erfüllt haben", wie Partner Harald Breit der APA am Dienstag mitteilte. Der Wirtschaftsprüfer werde sich daher "mit allen gebotenen juristischen Mitteln gegen diese aus unserer Sicht haltlosen Vorwürfe zur Wehr setzen".

Deloitte habe die letzten drei Bestätigungsvermerke der Alpine-Gruppe sehr wohl "mit ausdrücklichen Risikohinweisen versehen", was "unverständlicher Weise völlig ignoriert" werde. Im Testat für den Konzernabschluss zum 31. Dezember 2011 hätten die Wirtschaftsprüfer beispielsweise explizit auf Risiken aus Bauprojekten in Polen, Deutschland und Griechenland in dreistelliger Millionenhöhe hingewiesen. "Der Konzernabschluss der Alpine-Gruppe zum 31. Dezember 2012 wurde durch Deloitte überhaupt nicht mehr testiert", stellte Breit fest.

Der Wirtschaftsprüfer wies am Dienstag auch darauf hin, dass ein ergänzter Bestätigungsvermerk bei einem börsennotierten Unternehmen eine absolute Seltenheit darstelle "und daher ein solches Warnsignal umso mehr Beachtung hätte finden sollen". Eine Einschränkung oder gar Versagung eines Bestätigungsvermerks sei nur dann möglich, "wenn wesentliche Abschlusspositionen definitiv falsch oder der Fortbestand des Unternehmens mit hoher Wahrscheinlichkeit zweifelhaft gewesen wäre", so Breit. Die Insolvenz der Alpine sei im Juni 2013, also eineinhalb Jahre nach Erstellung des letzten Deloitte-Bestätigungsvermerks eingetreten - zwischenzeitlich seien "noch positive Fortbestehensprognosen durch renommierte Experten wie PwC und Boston Consulting Group abgegeben" worden.

(Schluss) snu/tsk

WEB http://www.alpine.at

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