Wegen Anwaltsbeschwerde |
17.09.2015 09:09:00
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Buwog-Anklage verzögert sich weiter bei OLG
Im Sommer 2014 hat es dann in dieser Causa einen Anklageentwurf gegen 18 Beschuldigte gegeben. Das Strafgericht hatte aber vergessen, Meischbergers Ex-Anwalt Gerald Toifl die beschlagnahmten Unterlagen zur Sichtung vorzulegen. Deshalb kam die Anklage zunächst nicht zustande. Anfang Juni wurde sie ihm dann übergeben mit einer Frist von zwölf Wochen für eine Stellungnahme.
Am letzten Tag habe Toifl dann reagiert und argumentiert, er habe die Dateien nicht öffnen können, zudem unterliege er in Bezug auf die Unterlagen aus dem Meischberger-Akt sowieso der Verschwiegenheitspflicht. Außerdem sei es nicht zu bewerkstelligen, mehr als 50.000 Dokumente einzeln zu sichten, so Toifl zum "Standard".
Auch in einem früheren ähnlichen Fall habe das OLG noch nicht entschieden, sagt Toifl. Darauf warte er noch. Und gegen die Einschätzung des Straflandesgerichts Wien, das Toifls Vorgehen als "Verzögerungsabsicht" gewertet habe, habe der Ex-Anwalt Meischbergers ebenfalls beim OLG Beschwerde eingelegt. Toifl selber weist den Vorwurf der Verzögerung zurück. Es gehe darum, das Anwaltsgeheimnis zu wahren und außerdem könne er unter diesen Bedingungen nicht hunderttausende Dokumente prüfen.
tsk/pro
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