07.07.2015 10:20:45
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Deutsches Kartellamt wirft Deutscher Post Marktmachtmissbrauch vor
FRANKFURT (Dow Jones)-- Das Bundeskartellamt in Deutschland wirft der Deutschen Post AG vor, in der Vergangenheit ihre marktbeherrschende Stellung bei Briefdienstleistungen missbraucht und dadurch Wettbewerber behindert zu haben. Dies betrifft Großkundentarife, wie das Bonner Kartellamt nach Abschluss eines Missbrauchsverfahrens mitteilte.
"Die Deutsche Post AG hat mit Großkunden Briefpreise und Treuerabatte vereinbart, die es anderen Briefdienstleistern unmöglich machten, ein wettbewerbsfähiges Angebot zu unterbreiten", erklärte der Präsident des Bundeskartellamtes, Andreas Mundt. "Derartige Marktabschottung verhindert, dass der Wettbewerb in Gang kommen kann."
Trotz der Öffnung der Postmärkte hat der Bonner Konzern mit einem Marktanteil von deutlich über 80 Prozent weiterhin eine marktbeherrschende Stellung im Bereich der lizenzpflichtigen Briefdienstleistungen. Die Deutsche Post ist deshalb verpflichtet, Wettbewerbern einen sogenannten Teilleistungszugang zu ihrem Netz anzubieten. Der Wettbewerber kann frankierte und vorsortierte Briefe in ein Briefzentrum der Deutschen Post einliefern, die dann die weitere Beförderung übernimmt und ihre Leistung dem Wettbewerber in Rechnung stellt.
Die Deutsche Post habe aber mit vier Großversendern Briefpreise vereinbart, die unter denjenigen lagen, die ein Wettbewerber für den Zugang zum Zustellnetz der Post zahlen muss. Konkurrenten waren somit gar nicht erst in der Lage, jenen Briefkunden ein wettbewerbsfähiges Angebot zu unterbreiten.
Der zweite Verstoß gegen das Missbrauchsverbot lag darin, dass diese günstigen Entgelte teilweise davon abhängig gemacht wurden, dass der große Versender fast seinen ganzen Bedarf an Briefdienstleistungen bei der Deutschen Post deckt - im Gegenzug erhielt er dann Treuerabatte. Oder aber den Kunden wurden im Gegenzug für Postwerbung auf den Briefumschlägen oder die Lieferung von sogenannten Qualitätsdaten Abzüge gewährt.
Die Deutsche Post habe die kritisierten Maßnahmen zwischenzeitlich eingestellt, hieß es. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Deutsche Post kann Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com
DJG/sha/reg
(END) Dow Jones Newswires
July 07, 2015 04:20 ET (08:20 GMT)
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