Zweifel an Zulässigkeit |
02.03.2016 15:04:42
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Deutsches Bundeskartellamt eröffnet Verfahren gegen Facebook
Das Bundeskartellamt verknüpft in dem Verfahren Datenschutz und Wettbewerb. Der Ausgangspunkt ist, dass Facebook-Mitglieder der Erhebung und Nutzung ihrer Daten zustimmen müssen. "Der Umfang der erteilten Einwilligung ist für die Nutzer nur schwer nachzuvollziehen", erklärt die Behörde. Es gebe erhebliche Zweifel an der Zulässigkeit dieses Vorgehens nach dem nationalen Datenschutzrecht.
Zugleich sieht das Kartellamt "Anhaltspunkte dafür, dass Facebook auf dem gesondert abzugrenzenden Markt für soziale Netzwerke marktbeherrschend ist". Soweit es einen Zusammenhang zwischen der Datenschutz-Verletzung und der dominierenden Position gebe, "könnte ein solcher Verstoß auch kartellrechtlich missbräuchlich sein", resümiert die Behörde. Zugleich wird deutlich, dass alle Punkte im Moment auf Annahmen basieren.
Diverse deutsche Datenschützer und Verbraucherorganisationen werfen Facebook schon seit einiger Zeit vor, zu viele Daten zu erheben und dies nicht transparent genug zu tun. Facebook betont stets, das internationale Geschäft des Unternehmens habe seinen Sitz in Irland und werde von der dortigen Datenschutz-Behörde beaufsichtigt. Das Kartellamt erklärt dazu, es sei zuständig, wenn das Verhalten eines Unternehmens Auswirkungen auf Deutschland habe.
Das Verfahren werde "in engem Kontakt mit den zuständigen Datenschutzbeauftragten, mit den Verbraucherschutzverbänden sowie der Europäischen Kommission und den Wettbewerbsbehörden der anderen EU-Mitgliedstaaten" geführt, betont das Bundeskartellamt. Man habe hauptsächlich mit dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar und dem Verbraucherzentrale Bundesverband kommuniziert, sagte Kartellamts-Sprecher Kay Weidner.
Die Behörde sei von sich aus aktiv geworden. "Mit den sogenannten Internet-Giganten befasst sich die Kartellrechts-Gemeinschaft weltweit. Bei uns ist in den vergangenen Monaten der Gedanke gereift, dass man sich dem kartellrechtlich annehmen kann und muss", sagte Weidner. Dabei hätten auch das Wissen um Aktivitäten von Daten- und Verbraucherschützern sowie bisherige Verfahren zu Datenschutz-Vorwürfen gegen Facebook eine Rolle gespielt.
Facebook hat nach jüngsten Zahlen 28 Millionen Mitglieder in Deutschland. Diverse konkurrierende Online-Netzwerke wie MySpace oder StudiVZ gingen in den vergangenen Jahren aus dem Geschäft.
Rechtsanwalt Kai Neuhaus von CMS Hasche Sigle in Brüssel kommentierte: "Es überrascht auf den ersten Blick, dass das Bundeskartellamt nun als oberster Datenschützer auftritt." Ob Verbraucher rechtmäßig über die Erhebung ihrer Nutzerdaten aufgeklärt werden, sollten Datenschutz-Behörden klären. Dennoch sei der Schritt des Bundeskartellamts nachvollziehbar: "Setzt ein Unternehmen dank seiner herausragenden Marktstellung ganz außergewöhnliche Geschäftsbedingungen durch, kann dies eine kartellrechtswidrige Ausbeutung seiner Kunden sein." Wenn also Facebook die Einwilligung in die Nutzungsbedingungen nur deswegen durchsetzen könne, weil Verbraucher keine Alternative hätten, "könnte der Fall noch spannend werden".
Applaus kam von den Grünen. "Wir begrüßen, dass das Bundeskartellamt jetzt handelt", erklärten der stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Sprecher für Netzpolitik, Konstantin von Notz, und die Sprecherin für Wettbewerbspolitik, Katharina Dröge. Den Verdacht, Facebook missbrauche eine marktbeherrschende Stellung, gebe es seit Jahren.
/so/DP/men
BONN (dpa-AFX)
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