29.04.2014 10:41:00

Budget - Rupprechter spart beim Umwelt-Etat

Die Umweltsektion werde die Sektion 1 im Landwirtschafts- und Umweltministerium, was als Symbol zu sehen sei. Das hat Minister Andrä Rupprechter (ÖVP) kürzlich betont. Nun, wo der Budgetplan vorliegt, zeigt sich, dass er bei der Umwelt - ganz im Gegensatz zur Landwirtschaft - spart. Statt im Vorjahr 658 Mio. Euro gibt es heuer 639 Mio. Euro im Umweltbudget, wie aus dem Finanzrahmen hervorgeht.

Nach der Auflösung von Rücklagen sind 2015 wieder 643 Mio. Euro für die Umwelt budgetiert - 621 Mio. laut Bundesfinanzrahmengesetz plus gut 20 Mio. aus Rücklagen. 2016, 2017 und 2018 gibt es dann 643,5 Mio. Euro, 644,5 Mio. Euro bzw. 645,5 Mio. Euro für die Umwelt.

Als Abweichung zum vorangegangenen Bundesfinanzrahmen wird ein "Beitrag zur Budgetkonsolidierung" bei der Umweltförderung beim Klima- und Energiefonds und der Abfallwirtschaft angegeben. Auch sind Rücklagenentnahmen notwendig - etwa für den Umwelt- und Naturschutz sowie Auslandsprojekte (JI/CDM-Programm), denn im Vorjahr belief sich das gesamte Umweltbudget samt Ankauf von Emissionszertifikaten über das JI/CDEM-Programm auf insgesamt 794,7 Mio. Euro. Dafür fallen heuer keine Kosten mehr an, betonte das Ministerium.

Auszahlungsschwerpunkte werden laut Strategiebericht der Bundesregierung 2015 - 2018 die Wasserwirtschaft gemäß dem Umweltförderungsgesetz (UFG), die Umweltförderung im Inland, trotzdem der Klima- und Energiefonds, die Altlastensanierung und der Strahlenschutz. Die verschiedenen Förderinstrumente werden angepasst.

Auch ist laut Regierungsvorlage eine Änderung des Umweltförderungsgesetzes vorgesehen. Die Abwicklung von Projekten wie beispielsweise aus dem Bereich Emissionsreduktion werden an die Abwicklungsstelle Umweltbundesamt GmbH ausgelagert. Diese soll auch bei der nationalen Datenerhebung und Vorbereitung von Berichten zur internationalen Klimafinanzierung zuarbeiten. Die Novelle soll sicherstellen, dass die Umweltbundesamt GmbH "ihre Leistungen im nicht unternehmerischen Bereich nicht nur zur Unterstützung der Vollziehung der Umweltpolitik des Bundes, sondern generell zur Unterstützung der Vollziehung des Bundes erbringen darf".

(Schluss) phs/af/gl

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