18.12.2013 15:40:31

Brüssel schlägt neue Subventionsregeln für Energiesektor vor

   Von Claudia Wiese

   BRÜSSEL--Neue Leitlinien für staatliche Beihilfen im Umwelt- und Energiesektor sollen zukünftig dafür sorgen, dass Umweltschutz und erneuerbare Energie weiter gefördert werden kann, dabei aber keine Wettbewerbsverzerrungen entstehen. Die EU-Kommission legte am Mittwoch einen entsprechenden Vorschlag vor und rief zu Stellungnahmen auf.

   "Gut konzipierte staatliche Fördermaßnahmen können maßgeblich zur Verwirklichung der Energie- und Klimaschutzziele der EU für 2020 sowie zur Stärkung grenzübergreifender Energieflüsse beitragen", erklärte Wettbewerbskommissar Joaquin Almunia. "Gleichzeitig wollen wir verhindern, dass Steuergelder verschwendet werden und unnötige Wettbewerbsverzerrungen auf dem Binnenmarkt entstehen", sagte der Kommissar.

   Angesichts steigender Marktanteile und sinkender Kosten für erneuerbare Energie sollen insbesondere in diesem Bereich die Staatssubventionen marktfreundlicher werden. So sieht Almunia Einspeisetarife für Ökostrom nicht als geeignetes Mittel zur Förderung erneuerbarer Energie an. Stattdessen sollten Marktprämien eingeführt werden, bei denen Unternehmen für die Produktion von Ökostrom einen Aufschlag auf den Börsenpreis erhalten, oder ein Zertifikatesystem, in dem Erzeuger und Anbieter erneuerbarer Energie Zertifikate handeln können.

   Da die Ökostromförderung in den vergangenen Jahren zu einem Anstieg der Stromkosten geführt habe und dies die Wettbewerbsfähigkeit energieintensiver Unternehmen schwäche, sieht Almunias Leitlinienentwurf auch Möglichkeiten zur Entlastung dieser Firmen vor. Damit soll eine Abwanderung verhindert werden. Dennoch seien aber auch Schutzklauseln nötig, um Wettbewerbsverzerrungen zu begrenzen.

   Am Mittwoch hatte der Kommissar gleichzeitig ein Beihilfeverfahren gegen Deutschland eingeleitet, da die Rabatte energieintensiver und anderer Unternehmen bei der Ökostromförderung womöglich gegen die derzeit gültigen Beihilfeleitlinien verstoßen und den Wettbewerb verzerren.

   Um die Stromversorgung bei dem stetig wachsenden Anteil erneuerbarer Energie und einer damit immer stärker schwankenden Stromproduktion sicherzustellen, schließt die Kommission in den Leitlinien sogenannte Kapazitätsmechanismen zwar nicht aus, wie sie von einigen Mitgliedstaaten geplant werden. Dabei sollen konventionelle Stromerzeuger schon für die Bereitstellung der Erzeugungskapazität Geld erhalten und nicht nur für den erzeugten Strom. Doch diese Förderung wäre nur dann erlaubt, wenn die Versorgungssicherheit nicht durch zusätzliche Energieinfrastruktur oder andere Maßnahmen sichergestellt werden könne.

   Bestimmte Gruppen von Subventionen will der Kommissar hingegen von der Anmeldepflicht freistellen. Dazu gehören etwa Beihilfen für die Sanierung schadstoffbelasteter Standorte und für Fernwärme sowie Darlehen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden. Knapp 40 Prozent der öffentlichen Ausgaben in den Bereichen Energie und Umwelt dürften nach dem Vorschlag der Kommission auf freigestellte Beihilfemaßnahmen entfallen.

   Die Kommission erweitert mit den neuen Leitlinien erstmals den Geltungsbereich der Beihilfeleitlinien für Umweltschutz auf den Energiesektor und die Infrastrukturförderung. Die neuen Leitlinien sollen im Sommer 2014 in Kraft treten und die derzeit gültigen Regeln von 2008 ersetzen. Sie würden dann bis Ende 2020 gelten. Staatliche Subventionen sind in der EU grundsätzlich eigentlich verboten. Werden Unternehmen dennoch subventioniert, müssen diese Hilfen in der Regel zuvor angemeldet werden. Die Leitlinien legen dafür die Bestimmungen und einige Ausnahmen fest.

   Stellungnahmen können bis zum 14. Februar unter http://ec.europa.eu/competition/consultations/2012_state_aid_environment/index_de.html eingereicht werden.

   Kontakt zur Autorin: claudia.wiese@dowjones.com

   DJG/cla/apo

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