26.05.2016 17:31:40

Brüssel droht Schlappe in Verfahren um Deutsche Bahn

Im europäischen Rechtsstreit um mögliche Wettbewerbsvorteile der Deutschen Bahn gegenüber Konkurrenten deutet sich ein weitgehender Erfolg der Bundesregierung an. Der zuständige Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sprach sich am Donnerstag in einem Gutachten dafür aus, drei von vier Rügen der EU-Kommission gegen den Bahn-Eigentümer Bund für nicht haltbar zu erklären. Die Bundesregierung müsste demnach lediglich Änderungen im Bereich von Kontrollregeln für die Rechnungsführung veranlassen.

Hinter dem Fall steht die Frage, ob die Deutsche Bahn illegal Gewinne ihrer Netz-Tochter an die Konzernmutter überträgt. Die EU-Kommission hat Deutschland vor dem EuGH verklagt, weil sie befürchtet, dass das Staatsunternehmen Einnahmen aus dem Betrieb des Schienennetzes für die Subventionierung von Dienstleistungen im Personen- und Güterverkehr verwenden könnte. In Deutschland betreibt der Bahn-Konzern fast das komplette Netz.

Bei den Kontrollregeln für die Rechnungsführung geht es darum, dass nach EU-Recht anhand der Rechnungsführung erkennbar sein muss, dass kein öffentliches Geld, das für das Schienennetz bestimmt ist, in Verkehrsleistungen fließt. Keinen Handlungsbedarf gibt es allerdings nach dem Gutachten von Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona in drei anderen von der EU-Kommission kritisierten Punkten. Bei ihnen geht es um Regelungen zur Gewinnabführung sowie zum Umgang mit Infrastrukturentgelten und Zuschüssen.

Das Urteil in dem EuGH-Verfahren wird in der zweiten Jahreshälfte erwartet. Die Einschätzung des Generalanwalts zum Fall ist nicht bindend, meistens folgen die Richter aber der Stellungnahme.

dpa-AFX

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!