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Beschlüsse rechtens 12.11.2013 20:40:31

Klage gegen HV der Deutschen Bank abgewiesen

Das Landgericht Frankfurt am Main wies am Dienstag mehrere Anfechtungsklagen ab, wie aus dem Urteil hervorgeht, in das das Wall Street Journal Deutschland Einsicht hatte.

   In dem Urteil heißt es, die Klagen seien unbegründet. Die Kläger hätten keine Gesetzes- oder Satzungsverletzungen aufgezeigt, "die zu einer Anfechtbarkeit oder Nichtigkeit der in der Hauptversammlung gefassten Bestätigungsbeschlüsse führen würde."

   Die Klagen, die Formfehler anführten, stammten aus dem Lager des mittlerweile verstorbenen Medienunternehmers Leo Kirch. Er und nach seinem Tod seine Erben befinden sich seit über zehn Jahren in Rechtsstreitigkeiten mit der Deutschen Bank.

   Die Kirch-Gruppe, die die jetzige Entscheidung anfechten kann, wolle zunächst die schriftliche Urteilsbegründung prüfen, bevor sie eine Entscheidung trifft, sagte ein Sprecher. Ein Sprecher der Deutschen Bank sagte, das Institut sei zufrieden mit dem Urteil.

   Die Deutsche Bank musste die außerordentliche Hauptversammlung im April einberufen, weil mehrere Beschlüsse des vorherigen Aktionärstreffens im Mai 2012 erfolgreich angefochten worden waren. Diese bezogen sich auf die Beschlüsse zur Gewinnverwendung, zur Wahl des Abschlussprüfers und zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern.

   Die Deutsche Bank führt seit 2002 juristische Auseinandersetzungen mit Kirch und später seinen Erben. Mitte Dezember 2012 hatte das Oberlandesgericht München entschieden, dass die Deutsche Bank eine Mitverantwortung für den finanziellen Untergang des Kirch-Konzerns hat. Damit muss die Bank den Erben Schadensersatz zahlen.

   Die Verhandlungen dauern jedoch noch an. Ein Vergleich der Bank mit den Kirch-Erben war im vergangenen Jahr gescheitert. Die Deutsche Bank wollte Zahlungen an die Erben in Höhe von 775 Millionen Euro nicht akzeptieren. Immerhin einigten sich beide Parteien Anfang Juli auf einen Gutachter. Die Deutsche Bank hat im Zusammenhang mit dem Kirch-Streit hohe Rückstellungen gebildet.

   Auch die reguläre Hauptversammlung im Mai diesen Jahres haben die Kirch-Vertreter angefochten. Über diese Klage wird das Landgericht am 17. Dezember entscheiden.

   Kontakt zum Autor: unternehmen.de@dowjones.com

   DJG/DJN/mgo/kla

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   November 12, 2013 13:51 ET (18:51 GMT)

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Von Ulrike Dauer

FRANKFURT--

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